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Unfall bei Großleinungen im August 2013 Unfall bei Großleinungen im August 2013: Unfallfahrer muss Geldstrafe zahlen

Von Frank Schedwill 11.11.2014, 18:52
So sah es an der Unfallstelle aus: Wie durch ein Wunder überlebten alle drei Insassen der beiden Fahrzeuge.
So sah es an der Unfallstelle aus: Wie durch ein Wunder überlebten alle drei Insassen der beiden Fahrzeuge. Ralf Kandel Lizenz

Großleinungen/Meuserlengefeld - Knapp 15 Monate nach einem folgenschweren Verkehrsunfall auf der Kreisstraße zwischen Großleinungen und Meuserlengefeld ist der Fall juristisch abgeschlossen. Das Amtsgericht verurteilte jetzt den 25-jährigen Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung zu insgesamt 2?700 Euro Geldstrafe.

Ein Fahrverbot nach Paragraf 44 des Strafgesetzbuchs ist eine Nebenstrafe, die zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Das Fahrverbot kann einen bis drei Monate dauern.

Der Mann war nach Ansicht des Gerichts am 27.?August vergangenen Jahres mit seinem Opel in einer Kurve zwischen beiden Orten auf die Gegenfahrbahn geraten. Das Auto stieß dabei mit einem entgegenkommenden Pkw Nissan zusammen. Die Insassen der beiden Autos wurden bei der Kollision schwer verletzt. Bei dem 25-jährigen Unfallverursacher und dem 61 Jahre alten Fahrer des Nissan hing es am seidenen Faden, ob sie das Geschehen überhaupt überleben. Der Nissanfahrer und sein 26-jähriger Sohn leiden noch heute unter gesundheitlichen Folgen. Der Ältere ist aufgrund des Unfalls erwerbsunfähig.

Geschehen ist in Bruchteilen von Sekunden abgelaufen

Der Unfallverursacher sagte in der Gerichtsverhandlung, er habe keine Erinnerungen an den Unfallhergang. Er könne es sich auch nicht erklären, wie er auf die Gegenfahrbahn geraten ist. Der Mann will kurz vor dem Unfall mit den dort erlaubten 100 Kilometern pro Stunde gefahren sein. Er entschuldigte sich bei den Opfern im Gerichtssaal. Der Unfallgegner hielt dagegen, der Opel sei ihm mit überhöhter Geschwindigkeit entgegengekommen. Er habe noch gedacht, „der wird doch nicht...“. Da habe es schon gekracht. Das Geschehen sei in Bruchteilen von Sekunden abgelaufen.

Strafrichter Sven-Olaf Zärtner folgte mit dem Urteil dem Antrag der halleschen Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor noch bei der Behörde versucht, eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld seines Mandanten zu erreichen. Darauf ließ sich der Vertreter der Anklagebehörde auch mit Blick auf die erheblichen Folgen des Zusammenstoßes nicht ein.

Seinen Führerschein darf der 25-Jährige aber behalten. Da der Mann nach dem Unfall ohne Beanstandung am Straßenverkehr teilgenommen habe, gebe es keinen Grund, gegen ihn noch ein zusätzliches Fahrverbot zu verhängen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Das 26-jährige Unfallopfer schüttelte dabei mit dem Kopf. (mz)