1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Streit um Schimmelbefall: Streit um Schimmelbefall: Rechnung nach dem Auszug

Streit um Schimmelbefall Streit um Schimmelbefall: Rechnung nach dem Auszug

Von Jochen Miche 18.09.2001, 16:54

Hettstedt/MZ. - Ihr Baby kam gesund zur Welt, bekam daheim aber nach kurzer Zeit Schnupfen, Husten und schweres Röcheln, alles ohne Fieber. Nachdem eine Untersuchung der Wohnung Auf dem Schilde 4 a in Hettstedt das Vorhandensein von Schimmelpilzen bestätigt hatte, zogen Cindy Schmidt und Mirko Wiermann mit Tochter kurzfristig aus. Vier Wochen später war das Baby gesund und ist es bis heute.

Doch die Freude über die gesundheitlichen Fortschritte währte nur so lange, bis der Hettstedter Verwalter Forderungen stellte. So akzeptiert dieser nicht die fristlose Kündigung der Schimmel-Wohnung durch die Bewohner, außerdem schickte er eine Rechnung über fast 1 000 Mark für ein Gutachten, das die Mieter gar nicht in Auftrag gegeben hatten. Der vom Hausbesitzer beauftragte Gutachter stellte fest: "Die Wand ist trocken." Nach Schimmel hatte er allerdings nicht gesucht, auch nicht nach den Ursachen.

Andere Fachleute zeigten sich erschreckt über den Pilzbefall. Eine Hettstedter Kinderärztin meinte: "Wenn alte Leute mit schwachem Immunsystem in eine solche Wohnung ziehen, kann sie das fünf Jahre ihrer Lebenszeit kosten."

Die krasse Warnung der Ärztin basierte auch auf der von der Kreis-Amtsärztin Dr. Ulrike Kentsch veranlassten Untersuchung einer Tapetenprobe aus der Wohnung im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Das Ergebnis der Untersuchung: "Folgende Schimmelpilzarten wurden in der Reihenfolge ihres Anteils nachgewiesen: Penicillium species, Aspergillus species, Cladosporium species und Aspergillus ocraceus." Diese Schimmelpilzgattungen können verschiedene Krankheitsbilder hervorrufen, angefangen von Asthma bis hin zu Ekzemen.

"Ein Befund, der zu Gesundheitsproblemen auch bei Mirko Wiermann geführt hatte; sein Hausarzt, ein Lungenspezialist, hatte diagnostiziert, dass bei ihm "eine chronische Atemwegserkrankung vorliegt". Er riet, "schnellstmöglich aus der schimmelpilzbelasteten Wohnung" auszuziehen. Schimmelpilze wachsen am besten bei 20 bis 35 Grad Raumtemperatur und ab 55 Prozent relativer Luftfeuchte, Bedingungen, die - bei Bauschäden oder schlechter Lüftung - auftreten. In der Wohnung des Paares fand sich der Schimmel im Schlafzimmer, das nach Meinung des Vermieters schlecht gelüftet worden sei. Wegen dieser angeblichen Versäumnisse sollten sie auch die Rechnung des Gutachters bezahlen, der nur eine trockene Wand vorfand. Das lehnt Familie Schmidt/Wiermann jedoch ab - unter anderem auch, weil sie inzwischen weiß, dass die Vorgänger die Wohnung wegen der Feuchte und Schimmelbefall verlassen hatten.

Der Verwalter beharrt jedoch auf seiner Forderung: "Die Mieter müssen nach dem Verursacherprinzip die durch sie verursachten Kosten tragen." Jetzt werden wohl nur noch die Anwälte und weitere Gutachter miteinander reden.