Spezialgymnasien für Schüler aus Mansfeld-Südharz Spezialgymnasien für Schüler aus Mansfeld-Südharz: Schlafplatz kostet extra

Sangerhausen/MZ - Mit dem neuen Schuljahr starteten neue Schüler eine Ausbildung an einem Spezialgymnasium wie der Latina in Halle, dem Landesgymnasium für Musik in Wernigerode, dem Kunstgymnasium in Wettin oder dem Landesgymnasium in Schulpforte. Dort erwartet die jungen Leute aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz nicht nur eine neue Bildungsstätte mit besonderen Anforderungen, das Internatsleben, sondern auch eine saftige Rechnung.
Andere Kreise übernehmen Kosten
Das verstoße gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, findet Heiko Einecke. Er hat jahrelange Erfahrungen mit diesem Thema. Seine Tochter besucht nämlich mittlerweile die zwölfte Klasse des Burggymnasiums in Wettin. Das Mädchen ist künstlerisch begabt. Die Eltern wollen dieses Talent fördern und unterstützen. Nach einer Aufnahmeprüfung erlangte das Mädchen den Zugang zur der in Deutschland einmaligen Spezialschule. „Dass wir mit monatlichen Internatskosten von 100 Euro gleichzeitig eine Rechnung über 664 Euro pro Jahr präsentiert bekamen, überraschte uns. Diese Zuzahlung betrifft einzig die Schüler, die aus Mansfeld-Südharz nach Wettin gehen. Mittlerweile weist das Kunstgymnasium auf seiner Homepage die Eltern bereits auf diese Sonderregelung in Mansfeld-Südharz hin.“ Auch wenn es nun schon zum vierten Mal sei, an die Zusatzkosten von fast 700 Euro hat sich die Familie noch nicht gewöhnt. Einecke: „Es ärgert mich immer noch. Vor allem weil ich weiß, dass andere Elternhäuser genau wegen dieser Kosten Abstand davon genommen haben, ihr Kind nach Wettin zu schicken. Es sind übrigens nur ganze drei Schüler aus Mansfeld-Südharz, die in Wettin lernen. Ich vermute, es wären viel mehr, gäbe es diese Zusatzkosten nicht. Gerade Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern werden da benachteiligt.“
Bei der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz sieht man den Fall anders. Pressesprecherin Michaela Heilek: „Mit der Kostenübernahme in der Satzung werden keine Schüler im Landkreis Mansfeld-Südharz benachteiligt, es werden alle Schüler gleich behandelt. Vom Landkreis Mansfeld-Südharz werden drei Gymnasien vorgehalten, an denen die Schüler ihren gymnasialen Abschluss erlangen können. Ebenso verhält es sich mit Sekundarschulen. Das Schulangebot im Landkreis Mansfeld-Südharz ist gesichert.“
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Die Abschlüsse an den Gymnasien im Landkreis seien den Abschlüssen der Spezialgymnasien gleichwertig. Heilek: „Alle Schüler schreiben ein einheitliches Abitur oder legen einen gleichwertigen Abschluss ab.“
Die Satzung zur Übernahme von Wohnheimkosten sei übrigens bereits im Jahr 2001 geregelt worden. Somit werden die Kostenbeträge für die unterschiedlichen Schulformen wie Förderschulen, Berufsschulen, Gymnasien und Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt seit 13 Jahren so erhoben. Aufgrund der Kreisgebietsreform und der damit verbundenen Fusion der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen wurde im Jahr 2008 vom Kreistag des neuen Landkreises Mansfeld-Südharz eine einheitliche Satzung verabschiedet. Die Kosten wurden nach Beratung und Diskussion in den jeweiligen Gremien in die neue Satzung übernommen. Laut Heilek unterstützt der Landkreis die Schüler an Spezialgymnasien sogar überproportional gut. Und zwar zahle der Landkreis Mansfeld-Südharz für jeden Schüler, der so ein Gymnasium besuche und im Wohnheim untergebracht sei, einen Beitrag in Höhe von 614 Euro pro Jahr.
Allerdings, so merkte Einecke an, sei das eben nicht wie in anderen Landkreisen in Deutschland der gesamte Beitrag, sondern im Falle von Wettin etwas weniger als die Hälfte. Den größeren Rest schultern die betroffenen Elternhäuser selbst, zusätzlich zu den für alle verbindlichen 100 Euro pro Monat.
128 Euro Fahrtkostenzuschuss
Dennoch ist man beim Landkreis der Auffassung, dass man den Schülern auf Spezialschulen im Vergleich zu den Schülern im eigenen Landkreis finanziell erheblich unter die Arme greife. Heilek: „Wir würdigen damit die besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler.“ Überdies erhalten sie einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 128,30 Euro als Erstattung.
Eine andere Regelung gilt im Landkreis Mansfeld-Südharz für Förderschüler und Berufsschüler. Laut Aussage der Pressesprecherin des Kreises ist das deshalb der Fall, weil „der Kreis für die eigenen Förderschüler nicht alle Förderschulen mit allen möglichen Schwerpunkten vorhalten kann und auch nicht alle Ausbildungsrichtungen an den Berufsbildenden Schulen für Berufsschüler anbieten kann, wurde hier die Höhe der Kostenbeiträge für die Unterbringung in einem Wohnheim angepasst.“ So übernimmt der Landkreis für Förderschüler übrigens 2 045,16 Euro der Wohnheimkosten. Auch für Lehrlinge gibt es eine spezielle Regelung.