Schmutzwasserentsorgung in Einzingen Schmutzwasserentsorgung in Einzingen: Behörden schieben sich den Schwarzen Peter zu

Einzingen - Das dürfte alle Beteiligten in Erstaunen versetzen: Im jahrelangen Streit um die Schmutzwasserentsorgung in Einzingen steht jetzt die Untere Wasserbehörde als Verantwortlicher da - zumindest aus der Sicht des Landesverwaltungsamts. Denn die Untere Wasserbehörde habe im Mai 2015 das Abwasserbeseitigungskonzept des Allstedter Ortsteils genehmigt, teilt Sprecherin Gabriele Städter auf Anfrage mit. Doch die hallesche Behörde unterschlägt einen Fakt: Sie selbst hatte das angewiesen.
AZV Südharz schlägt 2008/09 dezentrale Abwasserentsorguung für Einzingen vor
Vorgeschichte: Der Abwasserzweckverband Südharz (AZV) hatte 2008/09 im Entwurf für das Einzinger Abwasserbeseitigungskonzept die dezentrale Entsorgung der Grundstücke vorgeschlagen. Begründet wurde es damit, dass der Bau eines örtlichen Kanalnetzes und die Überleitung ins Allstedter Klärwerk zu teuer würden. Das damals beauftragte Ingenieurbüro berief sich auf den Richtwert von 4.100 Euro je Einwohner, die als Schmerzgrenze galten. Höhere Pro-Kopf-Ausgaben wären dem Verband nicht zuzumuten, hieß es, so dass für Einzingen nur der Bau oder die Modernisierung von Kleinkläranlagen in Frage kämen. Doch wegen der zu erwartenden Bau- oder Umrüstungskosten in vierstelliger Höhe und der veranschlagten Folgekosten von 1.200 Euro jährlich je Anlage gab es Bedenken, etwa durch Allstedts Bürgermeister Jürgen Richter (CDU).
Bedenken ganz anderer Art hatte die Untere Wasserbehörde beim Kreis. Sie lehnte die vom AZV angestrebte Variante ab. Denn das Abwasser aus den Kleinkläranlagen würde letztlich in den Einzinger Bach geleitet. Der ist aber im Sommer immer mal trocken und wäre deshalb nur bedingt geeignet, hieß es.
Weil sich AZV, die Stadt Allstedt und die Untere Wasserbehörde nicht einigen konnten, sollte das Landesverwaltungsamt den Streit entscheiden. Dort dauerte es vier Jahre, bis die Obere Wasserbehörde dem Verband schließlich Recht gab. Also musste die Untere Wasserbehörde die dezentrale Variante anweisen.
Größerer Teil der Einzinger Grundstückseigentümer hat Anlagen schon umgerüstet
Dies sei, heißt es nun aus dem Landesverwaltungsamt, nicht zu beanstanden. Zumal der Verband bei der Aufstellung des Konzepts „im Rahmen der ihm zugewiesenen kommunalen Selbstverwaltung“ handele. „Der Verband hat deswegen zu Recht von seiner satzungsrechtlichen Befugnis Gebrauch gemacht und die Grundstückseigentümer ab Herbst 2015 zur Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlagen aufgefordert.“ Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik zu betreiben, fordern Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserverordnung. Diese trügen auch zum wirksamen Schutz der Umwelt durch eine bessere Gewässergüte bei, sagt Städter. Außerdem habe ein größerer Teil der Einzinger Grundstückseigentümer die Anlagen schon umgerüstet. „Aus der Sicht der Oberen Wasserbehörde wäre es nicht vertretbar, dass den sich rechtstreu verhaltenden Grundstückseigentümern die Kosten der Umrüstung verblieben, während denjenigen, die sich den gestellten Anforderungen verweigern, die Vorteile belassen würden.“
In Einzingen ist der Unmut groß. Die Kleinkläranlagen sollen bis Mitte 2018 umgerüstet sein. Ortsbürgermeisterin Margrit Kühne (parteilos) hatte mehrfach auf den Willen vieler Bürger und die baulichen Probleme hingewiesen, die dagegen sprächen. Allstedts Bürgermeister Jürgen Richter (CDU) kündigte an, möglicherweise sogar zu klagen. (mz)