Schmerzensgeld nach Treppensturz?
Sangerhausen/MZ. - Die Frau hatte sich bei dem Unfall einen Sehnenanriss an der linken Schulter zugezogen, war eine Woche krankgeschrieben, hatte lange Schmerzen.
Wie in der Verhandlung deutlich wurde, gab es nur zwei Tage zuvor bereits einen ähnlichen Sturz auf derselben Treppe. Dabei erlitt eine 55-Jährige eine Rippenprellung. Die Treppe sei so glatt wie mit Eis überzogen gewesen, sagte die Zeugin.
Die verantwortliche Schwimmmeisterin sprach dagegen davon, dass die Treppen jeden Morgen vor Öffnung des Bades mit Schrubber und Besen gereinigt werden. Ein Schwimmmeistergehilfe widersprach. Er sagte, er habe zu Dienstbeginn am Kunstteich mitunter soviel zu tun gehabt, dass er die Reinigung nicht geschafft habe. Vorrang habe auf Anweisung die Kassierung des Eintritts gehabt. Deshalb habe er für die Reinigung der Treppen sogar befreundete Badegäste einsetzen müssen oder die Arbeiten seien liegen geblieben.
Zivilrichter Utz Heine will das Urteil am 2. Juli verkünden.