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Nach Fällen in Holdenstedt und Wallhausen Polizei bittet Zeugen um Hinweise: Weitere Katzen in Mansfeld-Südharz vermisst

In Holdenstedt und Wallhausen wurden Katzen von Privatgrundstücken mitgenommen. Nun berichten weitere Besitzer von vermissten Tieren.

Von Grit Pommer Aktualisiert: 21.01.2022, 13:48
Symbolfoto - Eine Katze
Symbolfoto - Eine Katze (Foto: Pixabay)

Sangerhausen/MZ - Im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Katzen hat es beim Polizeirevier Mansfeld-Südharz weitere Anzeigen gegeben. Das erklärte Pressesprecherin Steffi Schwan auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung. So sei über das so genannte E-Revier im Internet eine Anzeige aus Nienstedt eingegangen. Dort wird eine Katze seit dem 6. Januar vermisst.

Verstümmelte Katzen in Holdenstedt aufgefunden

Auch eine Halterin aus Sangerhausen, die einen Zusammenhang zwischen dem Verschwinden ihrer Katze und den vor einigen Tagen in der Region beobachteten Fällen von Katzendiebstahl vermutet, hat ihren Fall inzwischen bei der Polizei angezeigt.

In Holdenstedt und in Wallhausen hatten Zeugen einen Mann beobachtet, der mit einem weißen Kastenwagen vorfuhr, Grundstücke betrat und dort Katzen packte und im Auto mit sich fortnahm.

Wenig später wurden in Holdenstedt die Kadaver von zwei verstümmelten Katzen gefunden. Einem Tier war mit einem glatten Schnitt der Kopf abgetrennt worden, von dem anderen existierte nur noch die hintere Körperhälfte.

Entsetzen bei den Tierfreunden

Die Polizei ermittelt bei den angezeigten Fällen zum einen wegen Diebstahls und zum anderen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ob die brutale Verstümmelung der Tiere mit den beobachteten Entführungen zusammenhängt, ist noch nicht geklärt.

Die Polizei bittet alle Zeugen, die Hinweise zu gestohlenen Tieren geben können, sich zu melden. In Wallhausen soll das Kennzeichen des weißen Kastenwagens notiert worden sein. Zu dem beobachteten Tierdiebstahl hatte es zunächst aber keine Anzeige gegeben.

In den sozialen Netzwerken haben vor allem die Berichte von den Vorfällen in Holdenstedt für Entsetzen gesorgt. Tierfreunde forderten harte Strafen. Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes kann das Quälen oder Töten eines Wirbeltiers mit Geldstrafen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.