Nach tödlichen Schüssen auf Katzen Nach tödlichen Schüssen auf Katzen: Polizei stellt Projektile sicher
Holdenstedt - Im Fall der erschossenen Katze in Holdenstedt hat die Polizei noch keine neuen Erkenntnisse gewonnen. „Die Kollegen haben die Sache in der Bearbeitung“, sagte Steffi Schwan, Pressesprecherin des Polizeireviers Mansfeld-Südharz, am Dienstag auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung.
Mit dem Fall seien Kollegen betraut, die sich mit den Gegebenheiten vor Ort auskennen, so Schwan. Am 22. Mai hatten Unbekannte in Holdenstedt vermutlich aus nächster Nähe mit einem Luftgewehr auf eine Katze gefeuert und das Tier in die Brust getroffen.
Es wurde dabei so schwer verletzt, dass es zwei Tage später starb. Weil die Katze sich nie weit vom Grundstück weg bewegt hatte, werden der oder die Täter im Ort vermutet. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Katze mit Luftgewehr angeschossen
Schon ein Stück weiter sind die Beamten unterdessen im Fall der Katze, die in der vergangenen Woche in Brücken ebenfalls mit einem Luftgewehr angeschossen wurde.
Dort seien bereits Zeugen angeschrieben worden, sagt Schwan. Sie haben so genannte Anhörungsbögen zugeschickt bekommen, in denen sie sich zu dem Geschehen äußern können. In diesem Fall sei auch das Diabolo-Geschoss sichergestellt worden, das der Tierarzt aus der Leistengegend der Katze entfernt hatte.
Solche Ermittlungen würden gern an die Kontaktbereichsbeamten übergeben, die sich üblicherweise in den Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich gut auskennen, sagt Schwan.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz kommt es immer wieder zu Schüssen auf Katzen. Im März vergangenen Jahres wurde in Bennungen mit einem Luftgewehr auf einen Kater geschossen, der Tierarzt entfernte ein Diabolo aus der Hinterpfote.
Bis zu drei Jahre Haft für Tierquäler
Im Februar zuvor war in Allstedt an der Gartenanlage „Apfelrasen“ eine Katze mit Schussverletzungen gefunden worden und in Rothenschirmbach hatten Unbekannte eine Katze mit Schüssen in den Kopf getötet.
Im Jahr 2017 machte in Allstedt ein Katzenhasser Schlagzeilen, der rund um den Pfortenplatz immer wieder Katzen anschoss.
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (mz)