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Misshandlung von Schutzbefohlenen Misshandlung von Schutzbefohlenen: Urteil gefallen: Angeklagte erhält Bewährungsstrafe

Von Frank Schedwill 14.11.2017, 16:34
Außenansicht des Amtsgerichtes Sangerhausen
Außenansicht des Amtsgerichtes Sangerhausen Schumann

Sangerhausen - Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ist eine 50-jährige ehemalige Mitarbeiterin eines Sangerhäuser Behindertenheims am Montag vom Amtsgericht verurteilt worden. Die Frau erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss sie eine sogenannte Geldauflage von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die noch nicht festgelegt ist.

Angeklagte soll geistig behinderten Bewohner eines Heims geschlagen haben

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Frau, die einen Abschluss als Erzieherin und Heilpädagogin besitzt, am 9. Dezember vergangenen Jahres einen geistig behinderten Bewohner der Einrichtung geschlagen, als der nicht schlafen wollte. Bei einem Kontrollgang durch die Räume während der Nachtschicht habe sie den Mann „jaulen“ hören.

Sie soll dann die Zimmertür geöffnet haben und zu ihm gegangen sein. Der Mann hatte sich die Decke über den Kopf gezogen. Die Frau habe ihm die Decke weggerissen und mit der rechten Hand mindestens einmal in die linke Gesichtshälfte geschlagen.

Eine Kollegin, die mit auf dem Kontrollgang war, beobachtete den Vorfall wenige Meter entfernt im Türrahmen des Zimmers. Sie vermerkte zwar den Vorfall nicht im Dienstbuch, informierte aber einige Tage später die Heimleitung.

Angeklagte bestreitet die Tat vor dem Amtsgericht

Die Angeklagte bestritt im Gericht, die Tat begangen zu haben. Sie sei in der Nacht in einem ganz anderen Bereich des Heims eingesetzt gewesen, sagte sie. Strafrichter Sven-Olaf Zärtner glaubte jedoch der Zeugin. Sie und auch die Leiterin des Heimes hatten die 50-Jährige als laut und mitunter auch grob im Umgang mit den Behinderten beschrieben.

Der geschlagene Mann konnte nicht vom Gericht befragt werden. Er ist zwischenzeitlich gestorben. In einem anderen Anklagepunkt sprach das Gericht die Frau jedoch frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr noch vorgeworfen, einem anderen Behinderten ein etwa vier Zentimeter langes massives Hämatom am Unterbauch zugefügt zu haben.

Angeklagte arbeitet heute in einer Mutter-Kind-Einrichtung als Erzieherin

Die Angeklagte gab dies zu, betonte aber, das Hämatom sei im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit entstanden. Keinesfalls habe sie den Bluterguss vorsätzlich verursacht. Das Gegenteil ließ sich nicht beweisen. „Ich habe zwar ein bestimmtes Bauchgefühl in der Sache. Dies tut aber nichts zur Sache“, sagte Zärtner. „In einem Strafprozess zählen Beweise und Indizien.“

Das Behindertenheim hat der 50-Jährigen außerordentlich gekündigt, als die Vorfälle bekannt wurden. Die Frau arbeitet heute als Erzieherin in einer Mutter-und Kind-Einrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hat eine Woche Zeit, dagegen Berufung einzulegen. (mz)