Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz: Erste Verurteilung im Müllskandal
Halle (Saale)/RIESTEDT/MZ. - Der gebürtige Niedersachse wurde wegen illegaler Müllbeseitigung zu einem Jahr und elf Monaten Haft verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Maßgeblichen Anteil an der schnellen Entscheidung hatte der 42-jährige Angeklagte Maik H. (Name geändert). Er räumte eine Mitverantwortung als geschäftsführender Gesellschafter der RPR Recycling Riestedt GmbH ein und legte ein Geständnis ab. In dem Urteil fanden mehrere Geldstrafen gegen ihn wegen ähnlicher Delikte Berücksichtigung. "Wenn jetzt noch was kommt, sind Sie fällig", gab die Vorsitzende Richterin Sabine Staron dem Vater von vier Kindern mit auf den Weg. Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf einen durchaus üblichen Deal geeinigt und auf eine Höchststrafe für den Angeklagten von zwei Jahren Haft bei dreijähriger Bewährungsfrist verständigt - vorausgesetzt, der Angeklagte zeigt sich geständig.
Maik H. hatte als geschäftsführender Gesellschafter Recyclingfirma neben seinem inzwischen verstorbenen Kompagnon zwischen Oktober 2006 und September 2007 in Riestedt ohne Genehmigung rund 9 000 Tonnen Abfälle zur Deponierung angenommen. Sie wurden illegal auf dem Firmengelände gelagert. Staatsanwalt Hans-Jörg Wittke sprach angesichts der Umstände von einem "beispiellosen Umweltskandal". "Hätte das Landesverwaltungsamt Ernst gemacht und geprüft, wäre es nicht soweit gekommen", übte Wittke harsche Kritik an den Behörden. Von dem "knapp 100 000 Tonnen umfassenden Müllberg in Riestedt" sei eine beträchtliche Umweltgefährdung ausgegangen. Nicht zuletzt nachdem der Abfall Feuer gefangen hatte. Zudem machte Wittke deutlich, dass die offensichtlich erzielten Einnahmen nicht zu finden seien. Verlierer sei in dem Fall der Landkreis, der bereits rund drei Millionen Euro für die Entsorgung der illegalen Abfälle aufgebracht habe. Das Gericht berücksichtigte im Urteil die "gute Sozialprognose" und die finanziellen Verhältnisse des Kaufmanns, der schwer krank ist, in Scheidung lebt und für vier Kinder Unterhalt zu zahlen hat.