Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz: Bestechungsversuch oder Mauschelei bei Schulverkauf?
HETTSTEDT/SANGERHAUSEN/MZ. - Über den Verkauf der ehemaligen Sekundarschule in der Hettstedter Fichtestraße ist ein heftiger Streit entbrannt. Im Kreistag soll am Mittwoch über den Verkauf der kreiseigenen Immobilie abgestimmt werden. Der Eisleber Anwalt Reiner Goldschmidt fühlt sich dabei übergangen. Der Landkreis wirft ihm dagegen einen Bestechungsversuch vor. Der Anwalt hatte nach erfolgter Ausschreibung sein Angebot als Investor abgegeben. Ihm sei mehrfach vom Landkreis versichert worden, dass er das höchste Angebot abgegeben habe. Jetzt habe er vom Landkreis erfahren, dass er nicht mehr im Rennen ist. Man habe sich intern für einen anderen Kaufinteressenten entschieden, sei ihm am Telefon mitgeteilt worden.
Pikant an der Sache: Goldschmidt behauptet, Landrat Dirk Schatz (CDU) habe ihm im Vorfeld eine Liste mit Namen und Angeboten der anderen Mitbewerber gezeigt. Daraus sei ersichtlich gewesen, dass das Höchstgebot bei 70 000 Euro liegt. Daraufhin habe er sein Angebot auf 72 000 Euro aufgestockt - das zu diesem Zeitpunkt höchste Angebot. Goldschmidts Plan sieht vor, in der ehemaligen Sekundarschule ein Demenzzentrum aufzubauen.
Der Landkreis weist diese Darstellung zurück. Vielmehr habe Rechtsanwalt Goldschmidt versucht, auf die Verkaufsentscheidung Einfluss zu nehmen. Er habe dem Landkreis "Gefälligkeiten in Aussicht gestellt". Worum es sich bei diesen Gefälligkeiten handelt, darüber wollte sich Kreissprecherin Babett Mitschka nicht näher äußern. Dieses Angebot habe man aber als versuchte Bestechung gewertet und zurückgewiesen.
Ob man rechtliche Schritte gegen den Rechtsanwalt einleiten werde, werde derzeit noch geprüft, hieß es weiter. Der Landkreis sei gesetzlich verpflichtet, an den höchstbietenden Interessenten zu verkaufen. Herrn Goldschmidt seien weder Angaben über die Höhe der anderen Angebote gemacht worden, noch wurden Leistungsversprechen gegeben, teilt der Landkreis auf Anfrage mit.
Goldschmidt indes beruft sich auf ein Schreiben des Kreises. Darin wird ihm der Eingang seines finanziellen Angebotes bestätigt. Weiter heißt es in dem Schreiben, das der MZ vorliegt, dass die Verwaltung die entsprechenden Beschlüsse zum Verkauf der Liegenschaft vorbereitet und dem Kreistag vorlegen wird. Für Goldschmidt ist dies ein bindendes Rechtsverhältnis. Er fordert eine Prüfung der Verkaufsentscheidung, einen entsprechenden Nachprüfungsantrag habe er bereits beim Landesverwaltungsamt gestellt, sagte er der MZ.
Der Eisleber Anwalt sieht "vorvertragliche Vertrauenstatbestände" verletzt. Deshalb will er für den Fall, dass der Landkreis bei seiner Entscheidung bleibt, Schadenersatz fordern. Schließlich seien beispielsweise Kosten für Vorplanungen eines Architekturbüros sowie eines Kostenkonzeptes entstanden, sagte der Anwalt.
"Wir haben nach wie vor Interesse an dem Objekt", so Goldschmidt. Er kritisiert allerdings, dass das Konzept mit dem Demenzzentrum bei der Entscheidung des Landkreises offenbar keine Rolle gespielt hat. "Schließlich sollen dort 60 dauerhafte Arbeitsplätze entstehen", so Goldschmidt. Er will, dass bei einer Abstimmung heute im Kreistag die verschiedenen Konzepte für die Nutzung der Immobilie mit auf dem Tisch liegen.
Das spielt laut Landkreis keine Rolle. Dort habe man lediglich das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Zudem habe der Interessent mit dem höchsten Angebot ebenfalls ein gutes Konzept im Pflegebereich vorgelegt, wie der Landkreis mitteilt. Auch dadurch würden Arbeitsplätze entstehen. Um welche Größenordnung es sich dabei handelt, darüber könne noch keine Aussage getroffen werden.