Leserärger aus Sangerhausen Leserärger aus Sangerhausen: Ärger auf Wertstoffhof

SANGERHAUSEN - Der Sangerhäuser Manuel Lücke hat sich geärgert. Und zwar über die Mitarbeiter des Wertstoffhofes in der Oststraße der Kreisstadt. In der Einrichtung, die dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises untersteht, wollte der 29-Jährige vor einigen Tagen mit der Sperrmüllkarte Sperrmüll abgeben.
Zweite Ladung musste bezahlt werden
Zu Hause hatte er einen begehbaren Kleiderschrank durch eine normalen ersetzt. Die alten Spanplatten wollte er abgeben. Der erste Autoanhänger mit den Platten sei ihm im Wertstoffhof auch problemlos abgenommen worden. Die zweite Anhängerladung musste er dann bezahlen, obwohl es sich um die gleichen Spanplatten des Schrankes gehandelt habe, wie Lücke betont. Immerhin 63 Euro habe das gekostet, sagt der 29-Jährige. Dabei sei er mit beiden Fuhren zusammen deutlich unter den erlaubten vier Kubikmetern Sperrmüll geblieben, die jeder jährlich gebührenfrei entsorgen dürfe. Da er aber die Spanplatten unbedingt loswerden wollte, habe er die Summe zähneknirschend bezahlt. Die Kreisverwaltung sieht das anders: „Grundsätzlich bestand das Problem, dass im Rahmen der zweiten Anlieferung keine Schrankteile, sondern Toilettentrennwände und ähnliches entsorgt werden sollten und auch wurden“, sagt Kreissprecherin Michaela Heilek. Somit habe es sich nicht um Sperrmüll, sondern um Baumischabfall gehandelt. Dessen Entsorgung müsse anders als beim Sperrmüll bezahlt werden.
Keine willkürliche Einordnung
Laut Heilek erfolgt die Einordnung der Abfälle auch nicht willkürlich, sondern nach Vorgaben der Europäischen Union: Es existiere ein europäisches Abfallverzeichnis, das eine Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten vornimmt und in Deutschland über die sogenannte Abfallverzeichnisverordnung umgesetzt ist. Darüber hinaus regele eine vom Kreistag verabschiedete Abfallsatzung die Begriffsbestimmungen zu den Abfallarten. Der diensthabende Mitarbeiter des Wertstoffhofs habe deshalb ordnungsgemäß gehandelt. In einem Telefonat zwischen dem Abfallberater des Eigenbetriebes und dem betroffenen Bürger sei der Sachverhalt später nochmals klargestellt worden. „Eine Grundlage für eine mögliche Rückforderung der gezahlten Gebühren besteht somit nicht“, sagt Heilek. Manuel Lücke versteht dagegen weiter nicht, wie die Mitarbeiter des Wertstoffhofes darauf kommen, dass er Toilettentrennwände habe entsorgen wollen. „Es hat sich bei beiden Fuhren um die gleichen Spanplatten gehandelt.“ Er fühle sich machtlos und auch abgezockt. (mz)
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