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Laubverbrennung Laubverbrennung: Geordnete Feuer in Allstedt

Von karl-heinz klarner 28.03.2014, 12:50

allstedt/MZ - In der Rohnestadt und ihren Ortsteilen hat das Durcheinander ums Verbrennen nun ein Ende. Der Verordnung nach haben die Einwohner von Allstedt und der Ortsteile künftig einheitliche Zeiten, an denen sie ihre nicht kompostierbaren Abfälle verbrennen dürfen. Erlaubt ist es jetzt im März und April sowie im Oktober und November an Werktagen von 10 bis 18 Uhr. In Allstedt und seinen 14 Ortsteilen war die Verbrennordnung äußerst differenziert gehandhabt worden. Gegner der Verfahrensweise hatten seinerzeit davor gewarnt, dass die Einhaltung der Regeln nur schwer kontrollierbar sei. Zudem wurden Rechtsstreitigkeiten befürchtet.

Der Landkreis kommt jetzt mit den Änderungen den Forderungen des Allstedter Stadtrates nach, der die neue Regelung bereits im Dezember 2012 beschlossen hatte. Allerdings damals zu spät. Die Frist zur Abgabe der Vorstellungen war seinerzeit um vier Tage überschritten. Eine kurzfristige Änderung der Verbrennordnung lehnte der Landkreis im Dezember 2012 ab, da den Kommunen genügend Zeit für die Meldung ihrer Vorstellungen gegeben worden war. So waren im Vorfeld Schreiben mit konkreten Fragen an die Oberhäupter der Städte und Gemeinden des Landkreises versandt worden. Zudem war das Amtsblatt mit der öffentlichen Bekanntmachung bereits im Druck. Erst im Februar dieses Jahres hatte der Stadtrat Allstedts Bürgermeister Jürgen Richter (CDU) aufgefordert, den Beschluss endlich umzusetzen. Richter hatte jedoch erneuten „Beratungsbedarf“ angemeldet. Das Stadtoberhaupt war gestern nicht erreichbar.

Die Änderungen in der Verordnung betrifft die Stadt Allstedt. Hier darf künftig in den Monaten März/April und Oktober/November werktags von 10–18 Uhr verbrannt werden. In Hornburg darf jetzt im März/April und September/Oktober jeweils in der 2. und 4. Woche Montag bis Freitag von 9–18 Uhr und Samstag von 9–13 Uhr verbrannt werden. In Volkstedt ist an zwei Tagen im Frühjahr jeweils von 8–17 Uhr das Verbrennen erlaubt. Der Zeitpunkt wird durch die Lutherstadt Eisleben festgelegt.

Verbrannt werden dürfen: ausschließlich trockene, nichtkompostierbare, pflanzliche Gartenabfälle, von Schädlingen befallener Ostbaum- und Strauchschnitt und grobe Reste krautiger Pflanzen.

Bei Verstößen gegen das Abfallwirtschaftsgesetz drohen je nach Schwere Geldstrafen zwischen zehn und 50 000 Euro.

Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten hat der Landkreis Mansfeld-Südharz seine Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen aber nicht nur in Allstedt modifiziert, sondern auch zwei bestehende Verbrennverbote aufgehoben. Letzteres trifft auf Hornburg in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und Volkstedt in der Lutherstadt Eisleben zu. Die Änderungen sollen im Amtsblatt veröffentlicht und am 1. April wirksam werden. „Für alle anderen Kommunen ändert sich in Bezug auf die Verbrennverordnung nichts, hier bleiben die entsprechenden Regelungen bestehen“, sagte Landkreissprecherin Michaela Heilek. Die Modifizierungen seien in erste Linie auf Gespräche von Landrat Dirk Schatz (CDU) im Zuge seiner Kreisbereisungen in den Städten und Gemeinden zurückzuführen. Dies geschehe im Einvernehmen mit den Ortschafts-, Stadt- und Gemeinderäten.

Die Verbrennordnung hatte in den zurückliegenden Jahren für teils heftige Debatten gesorgt. 2010 hatte der Landkreis kurzfristig ein generelles Verbrennverbot erlassen und mit eklatanten Verstößen begründet. Zwei Jahre später war es wieder gekippt worden. In den ländlichen Gegenden, in denen große Grundstücke mit hohem Baumbestand zu pflegen sind, sei die Verbrennverordnung als problematisch empfunden worden, hieß es. Jedoch gebe es auch Regionen, wo die Leute aufgeatmet hätten seit das Verbrennen nicht mehr erlaubt war. Die Verordnung war auf der Grundlage einer Befragung in allen Kommunen erarbeitet und Ende 2012 verabschiedet worden.