Justizurteil Justizurteil: Fast vier Jahre Haft für Ebay-Betrüger
SANGERHAUSEN/MZ - Ein Ebay-Betrüger, der zuletzt in Allstedt und Voigtstedt wohnte, muss für längere Zeit in Haft. Das Schöffengericht in Sangerhausen verurteilte den 30-Jährigen gestern zu insgesamt drei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug. Die Richter unter Vorsitz von Sven-Olaf Zärtner folgten damit dem Antrag von Oberstaatsanwältin Silvia Iseler. Axel Kurtze, der Verteidiger des Angeklagten, hatte dagegen eine Freiheitsstrafe von nicht über zwei Jahren für seinen Mandanten gefordert. In die Urteile wurden mehrere Vorstrafen einbezogen.
Der Mann, der bereit 25 Mal vorbestraft ist, hatte zwischen Dezember 2012 und Januar 2014 in insgesamt 26 Fällen Smartphones, Tablet-Computer und einen Laptop bei Ebay-Kleinanzeigen angeboten. Dabei besaß er die Geräte gar nicht. Er stand zur Tatzeit aufgrund anderer Urteile zudem noch zweimal unter Bewährung. Die ahnungslosen Kunden erwarben die Ware und überwiesen den Kaufpreis. Geliefert wurde aber nicht. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Gesamtschaden auf knapp 6 000 Euro.
In der Verhandlung gab der Mann ebenso wie zuvor bereits im Ermittlungsverfahren die Taten unumwunden zu. Er schob aber die Verantwortung ein Stück weit von sich: Nach seinen Worten hat nämlich seine Ehefrau den Auslöser für die Betrügereien gesetzt.
Lehre abgebrochen
Nachdem sie ihre Lehre abgebrochen und auch einen danach begonnenen Aushilfsjob aufgegeben habe, seien sie mit seinem Gehalt nicht ausgekommen. „Sie hat immer mehr gefordert“, sagte der Angeklagte. Die 23-Jährige soll dabei auch damit gedroht haben, das noch ungeborene gemeinsame Kind abzutreiben, wenn er nicht neues Geld besorge. Der Angeklagte verdiente zu der Zeit nach eigenen Angaben als Sicherungsleiter auf Bahnbaustellen zwischen 1 300 und 1 700 Euro monatlich. Er hatte aber zumindest in einem Fall auch nach der Trennung von seiner Frau mit den Betrügereien weiter gemacht.
Offenbar um sich vor den Strafverfolgern zu schützen, meldete er sich dabei zum Teil mit seinem Geburtsnamen bei Ebay an. Teilweise liefen die Geschäfte auch auf den Namen seiner inzwischen geborenen Tochter.
Nach Angaben der Oberstaatsanwältin sind die gestern abgeurteilten Fälle aber nur ein Teil der Delikte, für die der 30-Jährige verantwortlich sein soll. Bei den Staatsanwaltschaften in Halle und Cottbus liegen weitere Anzeigen gegen den Mann vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.