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Illegales Glücksspiel in der Schule? Illegales Glücksspiel in der Schule?: Tombola am Scholl-Gymnasium abgeschafft

Von Grit Pommer 06.04.2017, 07:00
Beim Tag der offenen Tür im Geschwister-Scholl-Gymnasium in Sangerhausen fiel nun die traditionelle Tombola aus.
Beim Tag der offenen Tür im Geschwister-Scholl-Gymnasium in Sangerhausen fiel nun die traditionelle Tombola aus. Archiv/Schumann

Sangerhausen - „Gibt’s dieses Jahr keine Tombola?“ Diese Frage haben die Mitglieder des Elternbeirats beim Tag der offenen Tür im Sangerhäuser Scholl-Gymnasium unzählige Male gehört. Immer wieder kamen Besucher an den Eltern-Stand, der wie jedes Jahr im Lichtflur aufgebaut war. Doch wer wie in den vergangenen Jahren Lose kaufen und gespannt miterleben wollte, welcher mehr oder weniger begehrenswerte Sachpreis sich hinter seiner Nummer verbirgt, der wurde dieses Mal enttäuscht: Die Tombola ist abgeschafft.

Elternbeirat sucht Notlösung für ausgefallene Tombola

„Von der Gewerbeaufsicht und vom Jugendamt haben wir den Hinweis bekommen, dass es sich dabei um illegales Glücksspiel handelt“, sagt Heike Nebel vom Elternbeirat. Also ließ man in diesem Jahr lieber die Finger davon. Um trotzdem Geld für den Förderverein des Gymnasiums zu sammeln, sprachen Mitglieder des Vereins und des Elternbeirats Besucher ganz gezielt an und baten sehr freundlich um eine Spende. Wohlgefühlt haben sie sich bei diesem offensiven Vorgehen nicht immer.

Anstelle der Verlosung konnten Besucher an einem Quiz teilnehmen und Preise gewinnen - auch dann, wenn sie keine Spende in die Glasbox steckten. Eine Notlösung, die man für dieses Jahr gefunden hatte, wie Heike Nebel berichtet. Ansonsten müsse man jetzt eben komplett auf Spenden umstellen. „Aber das muss sich bei den Leuten auch erst mal rumsprechen“, meint Nebel.

Wer beim Tag der offenen Tür sein Losgeld nicht loswurde, investierte oft ein paar Euro mehr in den Imbiss am Elterncafé. Dort wurden keine festen Preise verlangt, jeder konnte geben, was er wollte. Und so zahlte mancher eben für zwei Tassen Kaffee fünf Euro. Auch beim Frühlingskonzert am Nachmittag boten die Eltern noch Kaffee an. Alles in allem sei auf diese Weise nahezu der gleiche Erlös für den Förderverein erzielt worden wie schon bei früheren Tagen der offenen Tür, sagt Heike Nebel.

Der Verein finanziert an der Schule viele Dinge, für die keine öffentlichen Mittel da sind. Zum Beispiel Sofas für den Pausenbereich. Zum Beispiel Zuschüsse für Chorreisen. Zum Beispiel Tischtennisplatten.

„Kleinen Lotterie“ wie Verlosungen für den guten Zweck sind zugelassen

Bei der Stadt, die als Untere Glücksspielaufsicht tätig ist, argumentiert man vor allem mit dem Jugendschutz. „Eine Tombola kann man in einer Schule nicht machen“, sagt Marina Becker, Pressesprecherin der Stadtverwaltung. Prinzipiell lassen der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz des Landes die Genehmigung einer so genannten „Kleinen Lotterie“ zu. Dabei geht es um solche Verlosungen für den guten Zweck, wie sie bisher auch im Scholl stattfanden.

In Sachsen-Anhalt müssen dazu die ausgegebenen Gewinne mindestens ein Viertel dessen wert sein, was mit dem Losverkauf eingenommen wird. Kommt der Erlös komplett einem gemeinnützigen Zweck zu Gute, dann müssen darauf auch keine Steuern gezahlt werden. In einem Runderlass des Innenministeriums heißt es aber tatsächlich: „Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.“

Heike Nebel sieht indes noch ein anderes Problem: Wie soll der Wert von bis zu 200 Sachpreisen ermittelt werden, die oft von Eltern gestiftet werden? Dann lieber gar keine Tombola mehr. Zu dieser Erkenntnis ist man beim VfB Sangerhausen auch schon gelangt. Statt der Halbzeit-Tombola gibt es dort nun das Pausenspiel. (mz)