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Streit um Kreisumlage Hettstedt / Sangerhausen: Landkreis Mansfeld-Südharz verliert vor Gericht

Von Jörg Müller 17.12.2019, 07:00

Sangerhausen/Halle - Im Streit um die Kreisumlage hat der Landkreis Mansfeld-Südharz eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Halle gab am Montag den Städten Hettstedt und Sangerhausen Recht, die gegen den Bescheid geklagt hatten. Die Umlage ist für den Kreis neben Landeszuweisungen die einzige Einnahmequelle. Für die Kommunen ist die Umlage einer der größten Ausgabenposten.

Hettstedt und Sangerhausen haben gegen die Bescheide für 2017 bis 2019 geklagt. Verhandelt worden ist jetzt die 2017er Klage. Die anderen Verfahren ruhen derzeit. Auch Eisleben ist gegen die Umlage für 2017 und 2018 vor das Gericht gezogen. Diese Verfahren werden vor einer anderen Kammer verhandelt. Termine sind noch nicht festgelegt.

Kreisumlage: Interessen wurden nicht gleichrangig betrachtet

Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage den Finanzbedarf der Städte nicht ermittelt habe. „Es gilt der Grundsatz des finanziellen Gleichrangs der Beteiligten. Keiner darf seinen Finanzbedarf als höherwertig betrachten.“ Der Landkreis sei verpflichtet, nicht nur seinen eigenen Finanzbedarf zu ermitteln, sondern auch den der Kommunen.

Im vorliegenden Fall habe der Kreis „vor allem seinen Haushalt in den Mittelpunkt gestellt“. Damit sei ein Ausgleich der Interessen nicht möglich gewesen.

Kommunen und Kreis: Schwierige finanzielle Lage

Diesen Punkt hatte auch der Potsdamer Rechtsanwalt Matthias Dombert, der die Städte in den Verfahren vertritt, betont. Der Landkreis habe die Interessen beider Seiten abzuwägen. Dieses Gebot sei verletzt worden, so der Jura-Professor. Zugleich stellte er fest, dass das Land für einen großen Teil der Finanzprobleme des Kreises und der Kommunen verantwortlich sei.

„Ich würde mir da in Mansfeld-Südharz mehr Gemeinsamkeit wünschen.“ Gegenüber dem Land müsse „mehr Druck“ ausgeübt werden. Auch die Richterin sagte, ihr sei bewusst, dass Kommunen und Kreis in einer schwierigen finanziellen Lage seien. „Ein Kollege von mir hat das so ausgedrückt: Der eine Nackige greift dem anderen in die Hosentasche.“ Beim Thema Finanzausstattung sei die Politik gefragt.

Mansfeld-Südharz: Urteil löst keine Probleme

Das sahen auch die Vertreter der Städte so. „Mit dem Urteil ist kein Problem der kommunalen Familie im Landkreis gelöst. Aber es ist wichtig, dass nicht einseitig agiert wird“, so der Sangerhäuser Oberbürgermeister Sven Strauß (SPD).

Hettstedts Bürgermeister Dirk Fuhlert (parteilos) sagte: „Uns ist natürlich auch bewusst, dass der Landkreis klamm ist. Aber unsere Interessen müssen gewahrt werden.“ Landkreis und Kommunen seien seit Jahren „strukturell unterfinanziert“. „Das Land kann sich da nicht länger heraushalten“, so Strauß.

Auch der Landkreis sieht das Land in der Pflicht. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste der Kreis allein für 2017 an Sangerhausen rund elf Millionen Euro und an Hettstedt fünf Millionen Euro Umlage zurückzahlen. „Wir haben das Geld nicht“, sagte Landrätin Angelika Klein (Die Linke). Stabsstellenleiter Matthias Grünewald sagte, man werde das Gespräch mit dem Land suchen. Die Landrätin kündigte außerdem an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Darüber müsse der Kreistag entscheiden. (mz)