Gesetz Gesetz: Ab August gültig
Die Elternbeiträge müssen ab 1. August 2013 den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen. Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen. Sowohl die Benutzungssatzung der Kindertagesstätten als auch die zugehörige Kostensatzung werden von der Kommunalaufsicht des Landkreises geprüft.