Ferienwohnung existiert nicht Ferienwohnung existiert nicht: Frau wegen Betrugs bei eBay angeklagt
Sangerhausen - Michele B. ist anzusehen, dass ihr der Auftritt im Amtsgericht unangenehm ist. Zu den Vorwürfen würde sie in dem Prozess am Montagvormittag wohl am liebsten gar nichts sagen. Dort muss sich die vorbestrafte Einzelhandelskauffrau, die von Hartz IV lebt, wegen dreifachen Betruges verantworten.
941 Euro erschlichen?
Im Sommer vergangenen Jahres soll sie nämlich über das Verkaufsportal eBay-Kleinanzeigen im Internet Ferienwohnungen in Zinnowitz auf der Insel Usedom angeboten haben.
Doch die Feriendomizile gab es gar nicht, beziehungsweise die 28-Jährige hatte keinerlei Verfügung darüber, wie es in der Anklage der halleschen Staatsanwaltschaft heißt.
Die Mieter zahlten einen Teil des Mietpreises per Vorkasse. Insgesamt 941 Euro soll die Frau bei dem Geschäft verdient haben, sagt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Die geprellten Kunden, darunter eine Familie mit zwei kleinen Kindern, reisten an, und fanden an der angebenen Adresse statt der beworbenen Ferienwohnung ein Hotel vor. Dessen Angestellten wussten nichts von der Buchung.
Lebensgefährten belastet
Nach einer Beratung mit ihrer Anwältin Lydia Freimann, rückt Michele B. dann doch mit der Sprache heraus. Demnach hat sie einem Freund auf dessen Bitten ihr Postbankkonto für die Zahlungseingänge zur Verfügung gestellt.
Dem Mann will sie das eingezahlte Geld dann in bar gegeben haben. Sie selbst habe mit den Betrügereien nichts zu tun gehabt, betont sie.
„Ob ihr die ganze Prozedur nicht spanisch vorgekommen ist“, will Strafrichter Sven-Olaf Zärtner wissen. Schließlich habe auf den Auszügen gestanden, dass das Geld für die Ferienwohnungen gedacht sei.
Die 28-Jährige entgegnet, sie habe sich die Kontoauszüge gar nicht so genau angesehen.
Auch das I-Phone, über das die Absprachen mit den Mietern per WhatsApp-Textnachricht liefen, habe sie zur Tatzeit nicht mehr besessen, sagt Michele B.
Sie will das Handy bereits Ende Juni vergangenen Jahres und so etwa drei Wochen vor den Betrügereien an den Freund verkauft haben.
Prozess wird fortgesetzt
Für die junge Frau geht es in dem Prozess um viel: Wegen anderer Betrugsdelikte vorbestraft, stand sie zur Tatzeit unter Bewährung. Ihr droht deshalb ein Haftaufenthalt, sollte sich ihre Geschichte nicht belegen lassen.
Richter Zärtner hatte gleich zu Beginn der Verhandlung gesagt: „Ich muss Märchen nicht glauben.“
Der Prozess wird am 5. September fortgesetzt. Dann soll auch der Freund der Frau gehört werden. Der Mann sitzt derzeit in anderer Sache in der JVA Halle ein. (mz)