Einzelkandidat bei Landratswahl Einzelkandidat bei Landratswahl: Linke schmeißt Harald Koch raus

Sangerhausen/MZ/fs - Harald Koch muss die Linken verlassen. Das hat die Schiedskommission der Partei am Dienstagabend entschieden. „Die Schiedskommission stellte fest, dass Harald Koch mit seiner Einzelkandidatur bei den Landratswahlen mit Wissen und Wollen gegen die Satzung des Landesverbandes verstieß“, heißt es in einer Presseerklärung der Partei. Demnach sei jedes Mitglied der Linken verpflichtet, bei Wahlen nicht konkurrierend zur eigenen Partei anzutreten. In ihrer Begründung wies die Schiedskommission weiter darauf hin, dass der Partei mit Kochs Einzelkandidatur mittelbar und unmittelbar schwerer Schaden zugefügt worden sei.
Der Sangerhäuser habe mit seiner konkurrierenden Einzelkandidatur durch seine Bekanntheit als Partei-Mitglied sowie als ehemaliges Mitglied des Bundestages Wähler an sich gebunden. Diese hätten ansonsten die offizielle Bewerberin der Linken, Angelika Klein, gewählt.
Sofortige Wirkung
Verstärkt worden sei dies durch die Kopplung seiner Einzelbewerbung mit der Kandidatur auf dem Wahlvorschlag der Linken für die Stadtrats- und die Kreistagswahlen. Der Ausschluss aus der Partei habe sofortige Wirkung. Gegen die Entscheidung der Landesschiedskommission kann Koch innerhalb eines Monats Berufung bei der Bundesschiedskommission einlegen.
Der Betroffene selbst war am Abend nicht zu erreichen. Vor der Entscheidung hatte er gesagt, dass er einen Parteiausschluss nicht hinnehmen werde. Sollte es soweit kommen, wolle er auch juristisch dagegen vorgehen. Koch: „Ich habe der Partei keinen Schaden zugefügt.“