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Die Steuererklärung per Computer spart viel Zeit

24.11.2004, 17:12

Sangerhausen/MZ. - Wird es für die Bürger endlich leichter, die Steuererklärung auszufüllen?

Josef Bauermeister: Es wird etwas einfacher werden. Zumindest für Arbeitnehmer, die neben Angaben zu ihrem Einkommen lediglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Für sie wird ein vereinfachtes Formular angeboten. Statt bisher fünf Seiten sind nur zwei Seiten auszufüllen. Die neuen Formulare sollen ab Anfang 2005 im Finanzamt und den Gemeindebüros ausliegen.

Immer mehr Menschen nutzen das Internet. Kann es auch für die Kommunikation mit dem Finanzamt genutzt werden?

Bauermeister: Auf jeden Fall. Der 1. Januar 2005 stellt da einen wichtigen Zeitpunkt dar. Arbeitgeber mit maschineller Lohnrechnung müssen erstmals für ihre Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Arbeitnehmer erhalten mit dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine so genannte eTIN, einen Zahlenkode, vergleichbar mit der PIN auf einer Kreditkarte. Die Umsatzsteuervoranmeldungen von Unternehmern müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden.

Was ist, wenn die Arbeitgeber keine maschinelle Lohnabrechnung haben?

Bauermeister: Dann wird die Lohnsteuerbescheinigung wie bisher auf der Lohnsteuerkarte erteilt. Arbeitgeber, die nicht in der Lage sind, die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln, können sich von dieser Pflicht entbinden lassen.

An wen kann man sich im Finanzamt wenden, wenn man Fragen zu elektronischen Steuererklärungen hat?

Bauermeister: Arbeitnehmer können Fragen an die Auskunftsnummer 03464 / 539-102 richten. Arbeitgeber erhalten unter 03464 / 539-223 Auskunft und können ein Merkblatt zum Thema bestellen.

Was muss der Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung für 2004 beachten?

Bauermeister: Er muss seine eTIN zusätzlich auf der Anlage N mit angeben, damit für das Finanzamt die Zuordnung der Daten möglich ist. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung braucht der Einkommenssteuerklärung dadurch nicht mehr beigefügt werden.

Kann dadurch die Lohnsteuerkarte wegfallen?

Bauermeister: Für die nächsten Jahre leider nicht. Sie wird wie bisher von den Gemeinden ausgestellt und ist von den Arbeitnehmern den Arbeitgebern vorzulegen.

Was für Vorteile hat denn dann die elektronische Einkommensteuererklärung?

Bauermeister: Auf alle Fälle die schnellere Bearbeitungszeit im Finanzamt. Im Landesdurchschnitt dauert es 31 Tage bis zu eventuellen Erstattungen. Im Finanzamt Sangerhausen brauchen wir sogar nur 23 Tage. Zudem wird die Fehlerquote z.B. durch Zahlendreher beim Eingeben erheblich verringert, was unnötigen Aufwand vermeiden hilft. Ganz wichtig ist auch der weitgehende Belegverzicht. Dies bedeutet, dass das Finanzamt Sangerhausen im Regelfall auf die Vorlage wie zum Beispiel Quittungen verzichtet. Es müssen dann nur gesetzlich vorgeschriebene Belege vorgelegt werden wie Lohnsteuerkarten, sofern nicht elektronisch übermittelt, Original-Spendenbescheinigungen, sofern die Summe aller Spenden im Jahr mehr als 100 Euro beträgt und die Original-Bescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer. Wir sparen dadurch eine Menge Zeit.

Wäre eine einfacheres Steuersystem nicht eine noch bessere Lösung?

Bauermeister: Das wünschen wir uns alle. Aber darüber wird nicht in den Finanzämtern entschieden, sondern da ist die Politik gefordert.

Die ElsterSoftware ist gratis auf CD-ROM ab Mitte Januar 2005 im Finanzamt in Sangerhausen oder als Downloadversion im Internet unter www.elsterformular.de
erhältlich. Außerdem ist die Software vielen kommerziellen Steuererklärungsprogrammen für den PC enthalten.