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Tauziehen um einheitliche Regelungen Allstedter Verwaltung legt neue Variante für den Betrieb von Sportstätten vor

In der Einheitsgemeinde Allstedt gibt es derzeit keine einheitlichen Regeln für den Betrieb der Sportstätten. Bislang tragen einige Vereine den Großteil der Kosten selbst, andere rund ein Drittel und wieder andere so gut wie gar nichts. Getüftelt wird an einer einheitlichen Regelung schon seit 2015.

Von Grit Pommer 01.03.2023, 14:45
Symbolfoto - In Allstedt wird über eine einheitliche Regelung zum Betrieb der Sportstätten diskutiert.
Symbolfoto - In Allstedt wird über eine einheitliche Regelung zum Betrieb der Sportstätten diskutiert. (Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie)

Allstedt/MZ - Er gleicht einem gordischen Knoten – der Wust an unterschiedlichen Regelungen zum Betrieb der Sportstätten in der Einheitsgemeinde Allstedt. Beim Zusammenschluss 2010 hat jeder Ortsteil seine eigene Handhabung mitgebracht, welche Kosten von der Kommune bezahlt werden und in welchem Umfang der Bauhof sich ums Rasenmähen kümmert.