1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Kinderpornos und sexueller Missbrauch: Südharzer räumt Taten vor Gericht ein - Deal könnte Prozess verkürzen

Kinderpornos und sexueller Missbrauch Südharzer räumt Taten vor Gericht ein - Deal könnte Prozess verkürzen

Am Landgericht Halle findet derzeit ein Prozess um Kinderpornos und Missbrauch von Schutzbefohlenen statt. Der Angeklagte aus der Einheitsgemeinde Südharz hat jetzt ein Geständnis abgelegt. Was den Mann nun erwartet und wann das Urteil fällt.

Von Frank Schedwill 04.10.2022, 15:09
Der Angeklagte  mit seiner Anwältin Judith Andreas-Oltersdorf auf dem Flur des Gerichts.
Der Angeklagte mit seiner Anwältin Judith Andreas-Oltersdorf auf dem Flur des Gerichts. (Foto: Frank Schedwill)

Halle/Südharz - In einem Prozess um Kinderpornos und Missbrauch von Schutzbefohlenen hat der Angeklagte am Montag im halleschen Landgericht reinen Tisch gemacht.

Der 66-Jährige, der aus der Einheitsgemeinde Südharz stammt und bislang zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, räumte die Taten ein, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt hat.

Der Mann soll zwischen März 2017 und Oktober 2020 immer wieder Fotos der unbekleideten Enkelin seiner Ehefrau angefertigt sowie auch sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen haben, als es in den Ferien bei ihm und seiner Frau zu Besuch war. Das Mädchen war zu Beginn 13 Jahre alt.

19 Taten angeklagt

Angeklagt sind in dem Verfahren insgesamt 19 Straftaten. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Westerhoff sagte, hat es aber offenbar mehr gegeben. Das ließen zumindest die Dateien vermuten, die die Polizei sichergestellt hat. Bei der Aussage des 66-Jährigen wurde die Öffentlichkeit auf Antrag von Judith Andreas-Oltersdorf, der Verteidigerin des 66-Jährigen, ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin Jana Häußler begründete das damit, dass Dinge aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten und des Opfers zur Sprache kommen würden. Diese stünden unter dem besonderen Schutz des Gesetzes.

Das Geständnis ebnete auch den Weg zu einer sogenannten Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklägerin Anke Blume, die das Mädchen vertritt. In dem Deal, der im Laufe des Prozesses geschlossen wurde, ist festgehalten, dass der Angeklagte mit einer Haftstrafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten rechnen muss, sollten im Laufe des Verfahrens nicht noch andere „beweiserhebliche Umstände“ auftauchen.

Opfer muss nicht erneut aussagen

Der Deal hat neben einer Verkürzung des Prozesses den Vorteil, dass die betroffene junge Frau nicht erneut aussagen muss. „Die zweieinhalb Stunden Videovernehmung im Ermittlungsverfahren sind die schlimmste Zeit ihres Lebens gewesen“, sagte ihre Mutter, die als Zeugin gehört wurde. „Wir haben versucht sie abzuschotten.“ Als sie von dem Gerichtstermin erfahren habe, sei sie zusammengebrochen und habe versucht, sich zu verletzen. Das Urteil soll an diesem Mittwoch gesprochen werden.