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Harzsparkasse Wegen Niedrigzinspolitik der EZB: Harzsparkasse kündigt 361 Verträge S-Prämiensparen flexibel

Von Sandra Simonsen 26.10.2017, 07:55
Ein Sparbuch der Sparkasse liegt zwischen Euro-Geldscheinen.
Ein Sparbuch der Sparkasse liegt zwischen Euro-Geldscheinen. dpa

Quedlinburg - Mindestens 15 Jahre lang haben viele Sparer regelmäßig auf ihr Prämienkonto bei der Harzsparkasse eingezahlt und am Jahresende einen Bonus kassiert. Doch jetzt kündigt nach den Sparkassen in Stendal, Anhalt-Bitterfeld und Instituten in anderen Bundesländern auch das Harzer Geldhaus einen Teil seiner Prämiensparverträge zum Jahresende. Die Verbraucherzentrale bietet eine Informationsveranstaltung für Betroffene.

Konkret bedeutet das für 361 Kunden der Harzsparkasse, dass ihr Vertrag zum „S-Prämiensparen flexibel“ mit dem 31. Dezember endet und sie ihr Geld anderweitig anlegen oder verwenden müssen. Die Verträge sind so angelegt, dass es bei einer niedrigen Grundverzinsung einen jährlich steigenden Bonus auf die Sparbeiträge gibt - nach 15 Jahren kann dieser Bonus bei bis zu 50 Prozent liegen.

Verträge mit festen Laufzeiten seien nicht betroffen

Insgesamt gibt es 5.745 Verträge zum „S Prämiensparen flexibel“ bei der Harzsparkasse - zunächst wurden nur jene gekündigt, die mindestens eine Laufzeit von 15 Jahren erfüllen und ursprünglich als unbefristete Verträge abgeschlossen wurden. Verträge, die mit festen Laufzeiten, beispielsweise von 25 Jahren, geschlossen wurden, sind von den Kündigungen nicht betroffen.

„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den Verträgen zugrunde liegen, haben sich in der zurückliegenden Zeit grundlegend verändert“, erklärt Sascha Neuhäuser von der Harzsparkasse. Durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank entstünden teilweise sogar Negativzinsen für Sparverträge mit bestimmten Laufzeitbereichen. Da die Harzsparkasse ein Wirtschaftsunternehmen sei, müssten zur „Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes“ die Kündigungen ausgesprochen werden.

Doch Sascha Neuhäuser erklärt auch, dass gemeinsam mit den Kunden individuelle Lösungen gefunden würden. „Was nun stattdessen mit dem Geld passiert, ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich.“ Selbstverständlich gebe es für die Betroffenen Beratungsangebote.

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet, hatte die Harzsparkasse bereits seit einigen Wochen Gespräche mit den betroffenen Kunden geführt, um die monatliche Sparrate oder die Laufzeit zu verringern - eine Kündigung sei hier bereits angekündigt worden. „Wir halten die Kündigungen dieser Verträge zumindest in Stendal und Anhalt-Bitterfeld für unwirksam“, erklärte Ute Bernhardt, Leiterin des Referats Recht bei der Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale will Verträge untersuchen

Für die Harzsparkasse müsste zunächst geschaut werden, welche Verträge genau gekündigt würden. Fest stehe allerdings, dass die Sparkasse sich nicht an Verträge halte und den vorrangig älteren Kunden ein Altersvorsorgeprodukt wegbreche, auf das sie sich jahrelang verlassen haben, betont Ute Bernhardt.

Deshalb unterstützt die Verbraucherzentrale bereits Sparkassenkunden aus Stendal und Anhalt-Bitterfeld bei ihrer Klage gegen die Kündigung der Altverträge. Nachdem die Klage gegen die Anhalt-Bitterfelder Sparkasse vom Landgericht Dessau-Roßlau und dem Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen wurde, liegt nun ein Beschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor, einen Verfahrenstermin gibt es noch nicht. Gegen die Sparkasse Stendal gibt es am 14. November eine erste Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Stendal.

››Die Verbraucherzentrale lädt am Donnerstag, 26. Oktober, um 16.30 Uhr in die Beratungsstelle Halberstadt, Dominkanerstraße 17, zu einer Informationsveranstaltung für Betroffene ein. Um vorherige Anmeldung wird gebeten unter Telefon 03941/44 25 76. Bei zu vielen Anmeldungen wird ein weiterer Termin in Erwägung gezogen. Die Sparkassenkunden werden gebeten, alle Vertragsunterlagen und andere notwendige Dokumente mitzubringen. (mz)