Umwandlung abgelehnt Umwandlung abgelehnt: Cap-Markt in Quedlinburger Süderstadt schließt
Quedlinburg - Der Cap-Supermarkt am August-Bebel-Ring in der Quedlinburger Süderstadt schließt. Das hat der Geschäftsführer der Lebenshilfe im Harzkreis, Andreas Löbel, am Mittwoch bekanntgegeben. Grund ist eine Diskussion über die Einstufung des Marktes als Teil der Behindertenwerkstatt. Wann genau der Laden zum letzten Mal öffnet, stehe noch nicht fest. „Unser Ziel ist es, bis zum Herbst weiterzumachen“, sagte der Geschäftsführer.
Arbeitslosigkeit droht
Die Nachricht habe alle Mitarbeiter und besonders jene mit Behinderung sehr traurig gestimmt. „Sie haben große Strapazen auf sich genommen, um im Cap-Markt zu arbeiten“, so Löbel. Sie sollen nun Praktika machen und so herausfinden, welche alternativen Beschäftigungen für sie in Frage kommen. Denn ob sie erneut in einem Supermarkt, etwa dem Cap-Markt in Weddersleben, arbeiten können, ist fraglich. Denkbar sind alternative Beschäftigungen, wie etwa die Arbeit in Wäschereien oder anderen Werkstätten.
Ebenso hart trifft die Schließung die bisher sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter, die die Behinderten bisher bei ihrer Arbeit unterstützten. „Von ihnen werden wir nicht alle übernehmen können“, sagte Löbel. Dennoch sei es das Ziel, möglichst vielen weiter zu beschäftigen.
Diskussion um Einstufung
Der Cap-Markt wurde im Jahr 2006 in der Süderstadt eröffnet. Träger und Betreiber ist die Lebenshilfe, die den Laden als „Betriebsstätte der Behindertenwerkstatt“ führt und auch als solche belassen wollte. Doch das Land habe den Markt in einen „Integrationsbetrieb“ umwandeln wollen, sagt Löbel - eine neue Einstufung mit weitreichenden Folgen: „Bei der Umwandlung wären die Mitarbeiter mit Behinderung wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestuft worden“, erklärt Geschäftsführer Löbel.
Ihren Status als Arbeiter in einer Behindertenwerkstatt hätten sie verloren und damit auch ihre Rentenversicherungsansprüche. „Von 15 Arbeitern hätten wir gerade einmal drei übernehmen können“, so Löbel. Nur mit diesen Dreien wäre es möglich gewesen, die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts aufrecht zu erhalten. Kurzum: Eine Umwandlung stand für die Lebenshilfe nicht zur Diskussion, sie lehnte ab.
Auch eine erneute befristete Anerkennung kam nicht in Frage. Es stünden Investitionen in neue Technik und Ausstattung an, da der Markt nicht mehr den heutigen Anforderungen entspreche. Außerdem laufe der Mietvertrag aus und Investitionen im Millionenbereich seien nicht möglich, wenn man erklären müsse, dass dies die letzte Befristung sei. (mz/cml)