Stresemannstraße in Quedlinburg Stresemannstraße in Quedlinburg: Lob von der Polizei für Autofahrer

Quedlinburg - „Hier ist uns heute niemand ins Netz gegangen“, erklärt der Regionalbereichsbeamte Volker Meyer. Und doch ist er sehr zufrieden. Gemeinsam mit seinem Kollegen Lutz Neue und Ingo Kühl von der Bundespolizei kontrolliert er am Bahnübergang in der Quedlinburger Stresemannstraße das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. „Manchmal reicht es schon, wenn wir Präsenz zeigen und die Leute uns sehen. Dann wissen sie, dass nicht jeder tun und lassen kann, was er will.“
In unregelmäßigen Abständen kontrollieren die Landes- und die Bundespolizei an Bahnübergängen. Das hat auch gute Gründe. „Auf 290 Unfälle im Straßenverkehr kommt einer mit tödlichem Ausgang“, sagt Kühl. „An Bahnübergängen nimmt jeder vierte Unfall ein tödliches Ende.“
Züge haben fast einen Kilometer Bremsweg
Züge, die mit einer Geschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde unterwegs sind, benötigen fast einen Kilometer, um zum Stehen zu kommen. Zudem seien im Ernstfall Schäden an Straßen- und Schienenfahrzeugen, Bahnanlagen sowie Störungen im Straßen- und Bahnverkehr erheblich. Besonders achtsam müssen Verkehrsteilnehmer sein, die vom Harzweg aus in die Stresemannstraße einbiegen.
„Viele fahren vorne an der Kreuzung über die grüne Ampel und übersehen dann, dass die Lichtsignale am Bahnübergang gelb oder sogar schon rot anzeigen“, erklärt Kühl. Etwa 60 Meter liegen zwischen Kreuzung und Bahnübergang.
Dass die Halbschranken in der Stresemannstraße umfahren werden, sei laut Lutz Neue noch nicht passiert. „Bestimmt kommt das mal an abgelegenen Bahnübergängen vor, mitten in der Nacht, wenn niemand hinsieht. Aber nicht hier in der Stadt.“
Dabei ist das Umfahren einer geschlossenen Halbschranke kein Kavaliersdelikt. Wer dabei erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 700 Euro rechnen. Dazu kommen drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Selbst, wer mit dem Fahrrad um eine geschlossene Schranke herumfährt, muss mit einer Strafe von 350 Euro rechnen. (mz)