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Stadtrat Stadtrat: Erholungsorte bestehen auf Mittagsruhe

Von Detlef horenburg 15.08.2012, 13:45

QUEDLINBURG/THALE/MZ. - Eigentlich sollte es nur eine Formalie sein. Im Hauptausschuss des Stadtrates von Thale wurde die neue einheitliche Gefahrenabwehrverordnung für die Kernstadt Thale und die neun Ortsteile einstimmig durchgewinkt. In dieser Verordnung wird beispielsweise geregelt, wann Nachbars Hund bellen, die Kreissäge angeworfen, ein Lagerfeuer entfacht oder der Rasen gemäht werden darf.

"Wir brauchen eine einheitliche Regelung, damit wird das Handeln der Verwaltung erleichtert", erklärt Ordnungsamtschef Guido Blosfeld im Stadtrat. Zudem würden manche Regelungen in den verschiedenen Ortssatzungen den entsprechenden Landes- und Bundesgesetzen widersprechen. "Wir brauchen deshalb eine rechtssichere Verordnung", sagt Blosfeld.

Doch im Stadtrat regt sich Widerstand. "Wir wollen, dass die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr bestehen bleibt", formuliert Ralf Trute, Ortsbürgermeister von Altenbrak, das Problem. Im Namen der CDU-Fraktion stellte er deshalb den Antrag, dass diese Mittagsruhzeiten in einer überarbeiteten Satzung wieder eingearbeitet werden. Auch Heiko Marks von der Grüne-Bürger-Fraktion fordert ortstypische Satzungen. Die Satzung wurde schließlich in die Ausschüsse zurückverwiesen. Wohl oder übel wird das Ordnungsamt der Stadt nun durch die "Orte laufen müssen", wie Blosfeld gegenüber der MZ betonte, um festzustellen, wo es besonders schutzwürdige Bereiche und Straßen gibt. Denn eine Ausweisung des gesamten Ortes als lärmempfindliches Gebiet, wie in einigen Ortssatzungen pauschal definiert, sei rechtlich nicht möglich. Das Ordnungsamt habe also keine Handhabe, wenn in den nicht definierten Ruhebereichen beispielsweise am Sonnabendmittag die Kreissäge oder der Rasenmäher angeworfen wird.

Was sagt die Bundeslärmschutzverordnung und andere Gesetze über die öffentliche Ordnung und Sicherheit? Was ist wann erlaubt und verboten? Die MZ hat einige Fakten zusammengetragen, die für alle Orte gelten.

Tierhaltung

Haustiere und andere Tiere müssen so gehalten werden, dass die Allgemeinheit weder gefährdet noch belästigt wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder ähnliche Geräusche die Nachbarn stören. Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten müssen verhüten, dass ihr Tier außerhalb ihres umfriedeten Grundstückes unbeaufsichtigt herumläuft, Personen oder Tiere anspringt oder anfällt. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Hunde außerhalb des eigenen Grundstückes an der Leine zu führen. Hundehalter sind verpflichtet, Behältnisse zur Aufnahme von Hundekot mitzuführen. Hundekot muss unverzüglich beseitigt werden. Hunde sind von Sport- und Kinderspielplätzen fernzuhalten.

Offene Feuer im Freien

Es ist untersagt, auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb der dafür eingerichteten Stellen und der dafür zugelassenen Bereiche offene Feuer anzuzünden. Lagerfeuer auf dafür eingerichteten städtischen Plätzen sowie das Abbrennen von Kleinstfeuern auf privaten Grundstücken sind bei der Stadtverwaltung genehmigen zu lassen. Das gilt auch für Brauchtumsfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen richtet sich nach der kreislichen Regelung. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nur noch einmal im Jahr möglich. Das Brennverbot wurde erweitert.

Konsum von Alkohol

Auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist es verboten, sich zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln niederzulassen, wenn als Folge hiervon die Gefahr besteht, dass andere Personen oder die Allgemeinheit insbesondere durch Anpöbeln, Beschimpfungen, Erbrechen, Notdurftverrichtungen, Singen, Johlen, Schreien oder anderes Lärmen oder Liegenlassen von Flaschen belästigt werden.

Abfälle

Papierkörbe dürfen nicht zur Müllentsorgung genutzt werden. Wertstoffe, Sperrmüll und Grünschnitt können in kleinen Mengen im Wertstoffhof Westerhausen an der ehemaligen Mülldeponie und in Ballenstedt am Gewerbepark "Pfingstwiese" abgegeben werden. Annahmezeiten: Ballenstedt: Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr. Westerhausen: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie Samstag 9 bis 12 Uhr.