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Versuchte gefährliche Körperverletzung?
 
Mit Corona infizierte Frau besucht Tochter in Klinik - Staatsanwalt fordert  Bewährungsstrafe

Trotz Corona-Symptomen hat eine 72-jährige Frau ihre Tochter im Krankenhaus besucht

Von Ingo Kugenbuch Aktualisiert: 03.08.2021, 17:23
Großer Medienandrang beim Prozessauftakt in Quedlinburg.
Großer Medienandrang beim Prozessauftakt in Quedlinburg. Foto: Ingo Kugenbuch

Quedlinburg/MZ -  

Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung fordert die Staatsanwaltschaft für eine 72-jährige Frau, die ihre Tochter im Harzklinikum in Quedlinburg besucht hat, obwohl sie Corona-Symptome hatte, in Quarantäne gemusst hätte und das Ergebnis des PCR-Tests noch ausstand. Der Staatsanwalt warf der pensionierten Lehrerin aus Wernigerode am Dienstag im Amtsgericht Quedlinburg versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch vor.

Die Angeklagte sagte, sie habe „zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, Bakterien oder Viren zu verbreiten“. Sie habe ihre Erkältungssymptome, die sie wenige Tage vor dem Besuch im Krankenhaus am 6. Oktober gehabt habe, auf eine Grippeimpfung 14 Tage zuvor zurückgeführt. Sie sei von einer Sprechstundenhilfe aufgefordert worden, einen Coronatest zu machen und tat dies dann auch.

Direkt nach dem Abstrich und noch ehe das Ergebnis vorlag, hat die Frau ihre 48-jährige Tochter besucht, die gerade eine Operation hinter sich hatte. Sie sei deswegen so besorgt gewesen, dass sie sie unbedingt sehen musste, sagte die Angeklagte vor Gericht. Von einer Quarantäne bis zum Vorliegen des Testergebnisses habe sie nichts gewusst. Am Tag nach dem Besuch stellte sich heraus, dass die Frau tatsächlich mit dem Virus infiziert war. Alle Tests bei der Tochter verliefen danach jedoch negativ.

Der Verteidiger forderte für seine Mandantin Freispruch. „Sie ist davon ausgegangen, dass sie nicht erkrankt ist“, sagte er in seinem Plädoyer. Ein Urteil soll am 10. August gesprochen werden.