Silvester in Quedlinburg Silvester in Quedlinburg: Kein Feuerwerk im Stadtzentrum

Quedlinburg/MZ - Der Schutz des Welterbes hat Vorrang: Nahezu in der gesamten Quedlinburger Innenstadt dürfen keine Silvesterfeuerwerkskörper verwendet werden. Darauf weist die Stadtverwaltung Quedlinburg mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel hin. Mit einer Änderung des Sprengstoffgesetzes seit 2009 ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II - also Silvesterfeuerwerk - in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 100 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Dazu zählen Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen und ähnliches.
Bestimmungen sind zu beachten
Vor dem Hintergrund der besonderen Situation in der Stadt weist die Stadtverwaltung Quedlinburg deshalb auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. So dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II, sogenanntes Silvesterfeuerwerk, wie Raketen, Böller, Fontänen usw., nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden, erklärte Sabine Bahß, Sprecherin der Stadtverwaltung. Der Verkauf bzw. die Abgabe dieser Gegenstände ist in diesem Jahr ab Sonnabend, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt. Hierbei dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I und II verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese sind mit einer Zulassungsnummer, zum Beispiel BAM-P II-1000, gekennzeichnet. Bei Kategorie II ist die Kennzeichnungsfarbe Grün.
„Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz kulturhistorisch wertvoller Gebäude vor Bränden und den im Umgang mit Feuerwerkskörper verbundenen Gefahren und hat für die Unesco-Weltkulturerbestadt Quedlinburg herausragende Bedeutung“, betonte Sabine Bahß. Die Stadt Quedlinburg rufe deshalb alle Quedlinburger sowie Gäste und Besucher zur Einhaltung dieses Verbotes auf.
Bis zu 50 000 Euro Strafe
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann, erläuterte die Stadtsprecherin. Die Einhaltung des Abbrennverbotes wird durch gezielte Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt überwacht.
Wie die Stadtsprecherin weiter sagte, sollte auch in der Nähe des Klinikums, von Alten- und Pflegeheimen sowie Kirchen und des Quedlinburger Tierheimes auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern verzichtet werden.