Sex mit Kindern aus Quedlinburg Sex mit Kindern aus Quedlinburg: Angeklagter Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven legt Revision gegen Urteil mit Sicherungsverwahrung ein

Quedlinburg/Magdeburg - KindesmissbrauchVerurteilter geht gegen Urteil vorBremerhavener legt Revision ein.Quedlinburg/dpa - Der Fall um gekauften Sex mit Kindern aus Quedlinburg beschäftigt weiter die Justiz. Der 68 Jahre alte Angeklagte Heinz-Dieter D. will seine Verurteilung zu elf Jahren Haft vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Er legte gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg Revision ein, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Die Richter hatten den Mann Anfang Dezember wegen sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen schuldig gesprochen.
Der heute 68-Jährige hatte weitgehend gestanden, zwischen Herbst 2010 und Januar 2014 die damals 10 und 15 Jahre alten Mädchen aus Quedlinburg sexuell missbraucht zu haben. Die Mutter des jüngeren Kinds - gleichzeitig die Schwester des anderen Mädchens - habe dafür teilweise Geld oder ein Handy erhalten.
Wegen des Missbrauchs der Mädchen im Mai 2011 war der Angeklagte bereits im April 2015 vom Landgericht Leipzig zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Mutter sitzt derzeit eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten ab. Die Magdeburger Kammer bildete aus der eigenen Strafe und dem vorherigen Urteil aus Leipzig die Gesamt-Haftstrafe von elf Jahren. Zudem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der verurteilte Mann aus Bremerhaven war bereits ohne Erfolg gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vorgegangen. (dpa)