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Quedlinburg Quedlinburg: Was Hausbesitzer gegen Farb-Schmierer tun können

Von Rita Kunze 30.03.2017, 05:45
Farbschmierereien in der Steinholzstraße
Farbschmierereien in der Steinholzstraße Urheber: Chris Wohlfeld

Quedlinburg - Da war wieder jemand mit Farbspraydosen unterwegs: Schriftzeichen, für Außenstehende kaum zu entziffern, sind in Blau und Violett an Hauswände, Jalousien und Stromverteilerkästen im Stadtgebiet von Quedlinburg gesprüht.

Auffallend oft im Bereich Neuendorf, Steinholzstraße, Stauffenbergplatz und Bornstraße. Doch auch Zwischen den Städten und anderswo haben die Unbekannten ihre Schmierereien hinterlassen.

Kein Kinderspiel, sondern Sachbeschädigung

Das ist kein Kinderspiel, sondern handfeste Sachbeschädigung, die strafrechtlich verfolgt wird. Was viele nicht wissen: „Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch bereits ab dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.

Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt“, betont die Polizei. Allerdings ist es schwer, die Verursacher von solchen Farbschmierereien zu ermitteln, erst recht auf frischer Tat.

Klaus Buchholz, Sachgebietsleiter Jugend, Kultur, Sport und Kinder in der Quedlinburger Stadtverwaltung, kennt das Problem, bei dem die Stadt seit mehr als 15 Jahren versucht, gegenzusteuern. Er verweist auf die Freifläche in der Schillerstraße, wo Betonmauern als legale Flächen für Graffiti zur Verfügung stehen.

„Die Schillerstraße funktioniert“, sagt er. „Wer sich ausdrücken will, kann sich dort oben eine Fläche nehmen.“ Das Gelände soll für die Jugendlichen auch erhalten bleiben, betont Buchholz.

„Wer ernsthaft will, der kann zur Stadt kommen“

Die Schmierereien im Stadtgebiet in den Griff zu bekommen, sei dagegen schwierig: „Das Problem ist: Man braucht eine ernsthafte Szene, die bereit ist, sich uns gegenüber zu äußern.“ Er schließt auch die Möglichkeit nicht aus, dass es neben der Schillerstraße andere Flächen für legale Graffiti geben könnte: „Wer ernsthaft will, der kann zur Stadt kommen. Dann suchen wir nach einem Ort.“

„Das ist der Reiz des Illegalen“, sagt Polizeisprecher Uwe Becker über die unerlaubten Sprühaktionen. Die Jugendlichen wollten mit ihren „Tags“ genannten Signaturen auffallen. Bei der Aufklärung sei die Polizei auf Hinweise aus der Szene angewiesen, aber auch Eltern könnten erkennen, ob ihr Kind zur Graffiti-Szene zu rechnen sei.

„Der Reiz des Illegalen“

Beispielsweise dann, wenn es „starkes Interesse an Graffiti-Zeitschriften“ zeigt oder spezielle Internetseiten besucht, Schulhefte mit entsprechend grafisch verzierten Signaturen oder Buchstaben bemalt sind, Sprühdosen und Edding-Stifte beschafft werden oder Kleidung und Haare nach Farbe riechen. Erwachsene sollten mit Kindern und Jugendlichen darüber reden, betont Becker, denn „das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“. Teilweise gehe es auch um Hausfriedensbruch, wenn bei den Sprühaktionen fremde Grundstücke betreten werden.

Und die Betroffenen? Die haben den Schaden und bleiben oftmals auf den Kosten sitzen. Die Tipps der Polizei, wie sich Hausbesitzer vor Farbschmierereien schützen können, sind überschaubar: Licht in Kombination mit Bewegungsmeldern, begrünte Fassaden, farbenfrohe Wände oder grobe, unebene Oberflächen - die seien „ein ungünstiger Untergrund für Graffiti“. Dazu der Hinweis, dass Fachfirmen verschiedene Verfahren zum Schutz vor und für die Beseitigung von Graffiti anbieten. (mz)

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Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden.

Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden. (Quelle: Polizei)