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Quedlinburg Quedlinburg: Streit zu Poller am Marschlinger Hof hält an

Von GErd alpermann 30.08.2013, 18:19

Quedlinburg/MZ - Der Streit um den Poller am Marschlinger Hof in Quedlinburg ist erneut befeuert worden. Zu einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates fragte SPD-Fraktionsvorsitzender Christian Schickardt nach dem Stand der Poller-Diskussion, da sich eine im Marktbereich ansässige Hotelbesitzerin über die Situation beklagt hatte.

Zum zweiten Mal wurde unter anderem von Hardy Seidel (CDU) der Stadtverwaltung vorgeworfen, die Ratsmitglieder getäuscht zu haben. Er machte dies an dem Hinweis der Verwaltung fest, dass sich für die Anwohner nichts ändere: „Doch nun ist ein Poller gesetzt worden und die Anlieger brauchen eine Ausnahmegenehmigung, um in den Bereich einfahren zu können. Das wurde uns vorher nicht gesagt.“

Als ausgewiesener Gegner der Regelung zeigte erneut Christian Amling, Fraktionsvorsitzender des Bürgerforums, Flagge. Er forderte Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes. Die mit der Ausweisung einer erweiterten Fußgängerzone weggefallenen Parkmöglichkeiten müssten ersetzt werden. Ein Ersatz in der Wallstraße sei zu weit und für ihn nicht akzeptabel. Die Bürger würden sich eine Lösung in ihrem Sinne schon erstreiten.

Debatte bereits vor der Sommerpause

Eine ähnliche Debatte gab es bereits vor der Sommerpause im Haupt- und Finanzausschuss Anfang Juli. Damals hatte sich unter anderem CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Thomas für eine Klärung der Situation stark gemacht. Er forderte von der Verwaltung ebenso wie sein Fraktionskollege Hardy Seidel Antwort darauf, warum es entgegen ersten Aussagen doch zu Erschwernissen für die Anlieger gekommen ist.

Fachbereichsleiterin Birgit Voigt betonte zur Sitzung im August, dass sich „für die Anlieger nichts geändert hat“. Zur Einfahrt in eine Fußgängerzone hätten sie auch vorher schon eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. In der Beschlussvorlage zur Ausweisung der erweiterten Fußgängerzone aus dem Jahr 2012 war ein Passus zu finden, in dem erklärt wird: „Einem Baulastträger bleibt es zudem grundsätzlich unbenommen, zur Verdeutlichung Durchfahrtssperren innerhalb der Fußgängerzone zu errichten.“ Dies ist nichts anderes als der Hinweis auf einen Poller (Anm. d. R.).

Antrag erforderlich

Die Fachbereichsleiterin unterstrich auch noch einmal, dass es auch „keine zusätzlichen Belastungen für die Anwohner und Anlieger, welche in die Fußgängerzone einfahren wollen“ gibt. Sie müssten in jedem Fall eine Genehmigung beim Landkreis beantragen. Die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung sei eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben werde. Sie betrage derzeit 20 Euro je Fahrzeug und Person.

Die Ausweitung der Fußgängerzone, zuerst im Bereich Bockstraße, dann im Bereich Marschlinger Hof, hatte der Stadtrat beschlossen. Die Installation eines Pollers war da noch kein Thema. Grund für die Ausweitung der Zonen war mehr Sicherheit für die Fußgänger, insbesondere die Touristen, die zum Beispiel am Ende der Bockstraße auf eine unübersichtliche Kreuzung trafen. Nachdem die Einhaltung der Verkehrsregeln im Marschlinger Hof oftmals missachtet worden waren, entschloss sich die Verwaltung einen per Chipkarte zu bewegenden Poller in dem Bereich zu installieren, der das unberechtigte Einfahren und Parken verhindert.