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Prozess in Quedlinburg Prozess in Quedlinburg: Mit 229 Promille auf dem Rad

Von Petra Korn 01.04.2016, 09:33
Atemalkohol-Test der Polizei.
Atemalkohol-Test der Polizei. DPA/SYMBOL Lizenz

Quedlinburg - Nachdem der 60-Jährige in einer Spätverkaufsstelle Alkohol getrunken hat, setzt er sich gegen 20.10 Uhr auf sein Fahrrad, um nach Hause zu fahren. Die Polizei kontrolliert ihn. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Vorwert von 1,91 Promille, die 30 Minuten später entnommene Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 2,29 Promille. „Sie hätten Ihr Fahrrad schieben müssen“, macht der Staatsanwalt dem 60-jährigen Mann deutlich, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten musste. Der Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr.

Schon mehrfach ist ihm ein Fahrrad gestohlen worden, suchte der Quedlinburger sein Handeln zu erklären. „Es war ein Fehler. Ich bereue, dass ich das gemacht habe“, versicherte er dem Gericht.

60-Jähriger mehrfach vorbestraft

Allerdings ist der 60-Jährige schon mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Aus Sicht des Staatsanwalts hat „der Angeklagte sehr wohl gewusst, dass er nicht mehr hätte fahren dürfen“. Und eine Blutalkoholkonzentration von 2,29 Promille liege weit über der Grenze von 1,6 Promille, ab der ein Radfahrer absolut fahruntüchtig sei.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von je zehn Euro.

Das Gericht folgt dem. Es machte aber auch deutlich, dass es die Erklärungen des Angeklagten, nur Bier getrunken zu haben und lediglich ein Mal pro Woche Alkohol zu trinken, wenig Glauben schenkt. Jemand, der nicht an Alkohol gewöhnt ist, hätte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,29 Promille nicht mehr Fahrrad fahren können, machte Richterin Antje Schlüter deutlich. „Der weiß schon gar nicht mehr, wo sein Fahrrad steht, geschweige denn, dass er sich draufsetzt und losfährt.“ (mz)