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Prozess am Amtsgericht Prozess am Amtsgericht Quedlinburg: Sportschütze bewahrte Kalaschnikow und Munition zu Hause auf

Von Petra Korn 10.08.2017, 05:45
Die Maschinenpistole Kalaschnikow AK 47 mit dem markant gekrümmten Magazin gehört zu den am meisten verbreiteten Waffen der Welt,
Die Maschinenpistole Kalaschnikow AK 47 mit dem markant gekrümmten Magazin gehört zu den am meisten verbreiteten Waffen der Welt, dpa

Quedlinburg - Sein Vater sei schuld an seiner zunehmenden Aggressivität; dieser hätte „mit Handgranaten gespielt“. Das soll sein Sohn bei der Polizei gesagt haben. So erklärt jedenfalls der 64-jährige Vater vor Gericht, warum die Polizei bei ihm eine Hausdurchsuchung durchführte.

Dabei fanden die Beamten Waffen sowie Munition, darunter ein Sturmgewehr AK 47 Kalaschnikow, ein Revolver, Magazine und 805 Patronen. Jetzt musste sich der 64-Jährige vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten. Die Anklage warf ihm unter anderem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

„Ich bekenne mich komplett schuldig“

„Ich bekenne mich in allen Anklagepunkten komplett schuldig“, sagte der Mann vor Gericht. Er wolle aber alles gern erklären, so der Angeklagte. Er sei Sportschütze und habe drei Waffenbesitzkarten gehabt: je eine als Sportschütze, für Kurzwaffen und als Sammler. „Ich habe dafür sehr viele Voraussetzungen erfüllen müssen.“

Im November 2012 hätte sein Sohn plötzlich eine Kalaschnikow mit nach Hause gebracht und „einen Einkaufsbeutel mit Munition“, schilderte der 64-Jährige. „Ich gebe mir selbst die Schuld, dass der Junge eine solche Waffe angeschleppt hat. Wir haben uns sehr viel unterhalten, dass wir bei der Armee solche Kalaschnikows hatten“, so der Angeklagte.

Er habe seinem Sohn gesagt, dass eine „illegale Waffe“ auf seinem Grundstück nichts zu suchen hätte. „Ich war im Zwiespalt. Ich wollte nicht sagen: Verschwinde damit. Ich habe aber auch Angst gehabt. Ich wusste nicht, wie der Verkäufer reagieren würde, wenn mein Sohn das zurückgeben will.“ Über den möglichen Verkäufer wisse er nichts, so der Angeklagte. „In solchen Kreisen verkehre ich nicht.“ Letztlich habe er die Waffe genommen, diese zerlegt.

Wie der 64-Jährige erklärte, habe er in seinem Wohnhaus einen mit Stahltür und Fenstergittern speziell gesicherten Raum geschaffen, in dem zwei Waffenschränke aufgestellt seien. In diesen Schränken habe er auch die Kalaschnikow-Teile getrennt voneinander gelagert. „Es war mir bewusst, dass auch der Besitz dieser Teile strafbar ist“, so der Angeklagte. Ihm sei wichtig gewesen, „dass niemand zu Schaden kommt“.

Angeklagter will seine Sportwaffen verkaufen

Noch vor der Kalaschnikow habe sein Sohn einen „total verrosteten Revolver“ nach Hause gebracht. Diesen hätte er mit Öl abgerieben und ebenfalls in einen Waffenschrank gelegt. „Ich bin davon ausgegangen, dass das eine uralte Waffe ist.“

Vor Gericht erklärte der 64-Jährige, auf beschlagnahmte Waffen und Munition, für deren Besitz er keine Erlaubnis hatte, zu verzichten. Die Sportwaffen, die ebenfalls eingezogen wurden, wolle er verkaufen, um die Prozesskosten zu bezahlen; die Waffenbesitzkarten seien widerrufen worden, so der Angeklagte.

Dass er auf die unerlaubt besessenen Waffen und Munition verzichtete, hielt die Staatsanwaltschaft dem Mann zugute. Ebenso spreche für ihn, dass er diese „zumindest so verwahrt hat, dass ein schneller Zugriff nicht möglich war“. Dennoch: Ein Sturmgewehr Kalaschnikow - „das ist eine Kriegswaffe“ - und dazu 805 Patronen - „das ist schon eine ganz schöne Feuerkraft“, so der Staatsanwalt.

Die Verteidigung sah den Angeklagten in einer „notstandsähnlichen Situation“ vor der Frage „Sichere ich die Waffe oder bringe ich meinen Sohn zur Anzeige“.

Urteil: Ein Jahr und drei Monate - auf Bewährung

Das Gericht verurteilte den 64-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und wegen des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Munition zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. „Die Kalaschnikow ist eine Kriegswaffe“, sagte Richterin Antje Schlüter.

Und für den Erwerb wie Besitz der Patronen habe er keine Erlaubnis gehabt. Alles das habe der Angeklagte gewusst, „gerade weil er sich mit dem Waffenrecht beschäftigt hat, weil er entsprechend geschult war“, so die Richterin weiter. „Das Gericht verkennt nicht, dass der Angeklagte in gewisser Weise im Zweispalt war. Aber er hätte anders reagieren müssen.“ Er hätte, so die Richterin, sich an die Waffenbehörde wenden müssen.

In seinen letztem Wort hatte der Angeklagte erklärt, dass es ihm leid tue, straffällig geworden zu sein. „Ich würde es heute nie wieder so machen. Wenn mein Sohn heute mit solch einer Kalaschnikow kommen würde, würde ich die Behörden benachrichtigen“, so der 64-Jährige. (mz)