Steine, Äste und Autoreifen auf den Bahngleisen Polizei konnte drei Jugendliche stellen

Blankenburg/Halberstadt - Nachdem bereits am 3. und 9. April durch bisher unbekannte Täter gleich mehrfach Gegenstände - darunter diverse Metallteile, Steine, Äste, gelbe Tonnen, Autoreifen und Warnbarken- im Bereich des Bahnhofes Blankenburg ins Gleis gelegt wurden, verstärkte die Bundespolizei ihre Einsatzmaßnahmen vor Ort. Am Wochenende ereigneten sich zwei weitere Fälle auf der Strecke Blankenburg - Halberstadt, die letztendlich zur Ergreifung von drei Tatverdächtigen führte:
Triebfahrzeugführer muss Gleise beräumen
Am Sonnabend teilte die Notfallleitstelle der Bahn der Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 13.20 Uhr mit, dass der Triebfahrzeugführer eines Personenzuges auf der besagten Strecke mehrere Steine überfahren hatte. Nachdem er die Hindernisse aus dem Gleis entfernt hatte, setzte er seine Fahrt etwa 500 Meter fort, bevor ihm ein Autoreifen ein weiteres Hindernis bereitete. Während der Beräumung des Autoreifens bemerkte der Lokführer mehrere Kinder oder Jugendliche vom Tatort flüchten. Anschließend setzte er seine Fahrt fort. Am Sonntagkam es gegen 11.35 Uhr erneut zu einer Hindernisbereitung. Diesmal wurden Steine und Holzlatten auf die Gleise gelegt. Auch dies wurde wieder von einem Triebfahrzeugführer gemeldet, der mit seinem Zug rechtzeitig zum Stehen kam. Eine sich in der Nähe befindliche Streife dokumentierte den Sachverhalt und entfernte die Hindernisse aus dem Gleis.
Drei Teenager im Alter von 13, 14 und 14 Jahren gefasst
Anschließend suchten die eingesetzten Beamten den Nahbereich ab und bemerkten drei Personen, die flüchteten. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung, zu der weitere Bundes- als auch Landespolizisten hinzugezogen wurden, konnten drei Teenager im Alter von 13, 14 und 14 Jahren gestellt und als die zuvor Geflüchteten identifiziert werden. Mit dem Tatvorwurf konfrontiert, räumten die Jungen die Tat ein. Außerdem gaben sie zu, auch am Tag zuvor die Gegenstände ins Gleis gelegt zu haben.
Aufgrund des Alters der Tatverdächtigen wurden die Erziehungsberechtigten informiert und vor Ort gebeten. Nach erfolgter Personalienfeststellung wurden alle ausführlich belehrt und eingehend auf die Gefahren ihrer verbotenen „Abenteuer“ im Gleisbereich hingewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und Personenschäden führen kann. Zudem haben sich die Teenager mit ihrem Handeln an einer befahrenen Bahnstrecke in große Gefahr begeben.
Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurden die drei Jugendlichen mit ihren gesetzlichen Vertretern aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Die Bundespolizei hat Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr eingeleitet. Ob ein Zusammenhang zu den gleichgelagerten Vorfällen am 3. und 9. April besteht, bleibt Gegenstand der weiteren Ermittlungen. (mz)