Demokratieprojekte im Harz Neue Förderung: Quedlinburg kann Demokratie-Arbeit fortsetzen
Für die Arbeit der Partnerschaft für Demokratie Quedlinburg gibt es auch weiterhin eine Förderung. Jetzt gibt es noch eine weitere Partnerschaft im Landkreis Harz.

Quedlinburg/MZ. - Sie hat unter anderem den Bürgerdialog der Evangelischen Kirchengemeinde „Quedlinburg redet“, Arbeiten auf dem jüdischen Friedhof sowie ein Begegnungsprojekt rund um das durch Schüler des GutsMuths-Gymnasiums nach einer wahren Geschichte geschriebene Theaterstück „Paris 1942 - Der kleine Junge aus dem Vél d'Hiv“ gefördert: die Partnerschaft für Demokratie Quedlinburg. In dieser arbeiten – gefördert durch den Bund im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ – die Stadt Quedlinburg und die Evangelische Kirchengemeinde Quedlinburg seit 2019 zusammen.
Was macht die Partnerschaft für Demokratie?
Ziel der Partnerschaft für Demokratie ist es, Vereine, Projekte und Initiativen zu unterstützen, die Demokratie und Vielfalt fördern und gegen jede Form des Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeiten. Die jüngste Förderperiode endete 2024.
Die Unterstützung soll laut einem jetzt vorliegenden Bescheid für die Jahre 2025 bis 2032 fortgesetzt werden. In diesem Jahr kommt dafür eine Zuwendung in Höhe von 138.900 Euro, sagte Kerstin Frommert, Fachbereichsleiterin Finanzen bei der Stadtverwaltung. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 15.600 Euro. Nach dem durchzuführenden Interessenbekundungsverfahren wird wie bislang auch mit der evangelischen Kirchengemeinde zusammengearbeitet, bei der sich weiterhin die Koordinierungs- und Fachstelle für die Partnerschaft befinden wird.
Welche Partnerschaft gibt es noch?
Wie Kerstin Frommert im Kulturausschuss weiter informierte, gibt es in der Region nun eine zweite Partnerschaft für Demokratie – beim Landkreis Harz, ohne die Stadt Quedlinburg. Überlegt wird, ob mögliche Synergien genutzt, die Koordinierungs- und Fachstellen beider Partnerschaften Projekte gemeinsam unterstützen könnten, so die Fachbereichsleiterin. Wer Koordinierungs- und Fachstelle für die Landkreis-Partnerschaft wird, muss das Interessenbekundungsverfahren ergeben.