Mit Eisenstange und Messer in der Hand Mit Eisenstange und Messer in der Hand: "Ich mache dich kalt ich bringe dich um"
Quedlinburg - Es ist noch dunkel, als zwei Männer am 19. November 2017 gegen 6.10 Uhr so massiv auf die Klingel an einem Wohnhaus im Gebiet der Stadt Thale einschlagen, dass diese kaputt geht. Als der Hauseigentümer nach draußen geht, um nachzuschauen, kommt einer der Männer - ein heute 28-Jähriger - auf ihn zu.
In einer Hand hat er eine Eisenstange, in der anderen ein Messer. Das hält er dem Hauseigentümer so an den Kehlkopf, dass hier später ein Abdruck sichtbar ist, droht ihm: „Ich mache dich kalt, ich bringe dich um.“ Und kündigt schließlich an, dass er den Sohn des Hauseigentümers umbringen werde. Jetzt musste sich der 28-Jährige vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten. Der Verwurf: Bedrohung und gefährliche Körperverletzung.
„Von der Sache her stimmt’s schon“
„Von der Sache her stimmt’s schon“, sagt der Angeklagte. Er habe gedroht, dass er den Hauseigentümer schlagen werde, eine Eisenstange sowie ein Messer dabei gehabt, den Hauseigentümer aber nicht berührt. Und gegen die Klingel habe der andere geschlagen; „zu dem will ich nichts sagen“.
Vorausgegangen, berichtet der Angeklagte auf Nachfrage von Richterin Antje Schlüter, war eine Auseinandersetzung am Vorabend in einer Location. Zunächst zwischen dem Sohn des Hauseigentümers und der Ex-Freundin des 28-Jährigen, berichtet dieser. Er sei dazwischen gegangen, habe sich einen Faustschlag aufs Auge eingefangen und sei dann in Scherben gefallen - die Reste einer Flasche, die seine damalige Freundin dem Sohn des Hauseigentümers auf den Kopf geschlagen hatte. Er sei wütend gewesen. Er habe jemanden angerufen, um zu fragen, ob der wisse, wo der andere wohne - und sei mit dem Kumpel gemeinsam dorthin gegangen.
Als der Hauseigentümer herausgekommen sei, habe er diesen gefragt, wo dessen Sohn sei. „Er hat gesagt, dass er nicht zu Hause ist. Dann weiß ich, ehrlich gesagt, nicht mehr genau, wie es weiterging“, so der 28-Jährige.
„Ich hatte die ganze Zeit das Messer am Hals“
Der Hauseigentümer erinnert sich noch genau daran, wie der 28-Jährige auf ihn zukam, dabei rief: „Ich mache dich kalt, ich bringe dich um.“ „Er hat wohl erst gedacht, ich bin mein Sohn“, schildert der Hauseigentümer vor Gericht. „Er hat mir dann aber trotzdem das Messer an den Hals gehalten.“ Er habe minutenlang mir dem 28-Jährigen diskutiert, „ich hatte die ganze Zeit das Messer am Hals. Er war sehr nervös, sehr, sehr wütend.“ Aber dann habe sich der 28-Jährige beruhigt, sei schließlich gegangen.
Bei einem späteren zufälligen Zusammentreffen entschuldigte sich der 28-Jährige bei dem Hauseigentümer; und im Gerichtssaal bittet er auch dessen Frau um Entschuldigung.
Bewährungshelfer bescheinigt Zuverlässigkeit
Dass er den 28-Jährigen in den den vergangenen weit mehr als zehn Jahren sehr unterschiedlich erlebt hat, berichtet sein Bewährungshelfer. „Wenn er arbeitet, ist er zuverlässig, ist er motiviert, und es gibt keinen Grund zu Beanstandungen“, sagt der Bewährungshelfer. Wenn der Angeklagte aber arbeitslos gewesen sei, habe er dazu geneigt, Drogen und Alkohol zu konsumieren. Dann sei er unruhig und streitlustig, habe Wut- und Zornschübe.
„Aber eigentlich ist das nicht der Angeklagte, wenn er klare feste Strukturen hat“
Schon als Jugendlicher sei er auffällig gewesen, habe Straftaten begangen, sei in einem Milieu gewesen, in dem er Verhaltensweisen wie das Bedrohen mit Messern und „Ich mache dich kalt“ gelernt habe. „Aber eigentlich ist das nicht der Angeklagte, wenn er klare feste Strukturen hat“, so der Bewährungshelfer.
So wie in den vergangenen rund zwei Jahren: Seit der Tat 2017 und einer weiteren 2018, wegen der der Angeklagte sich noch verantworten muss, sei seines Wissens nichts mehr vorgefallen, sagt der Bewährungshelfer. Der Angeklagte habe ein Anti-Gewalt-Training begonnen, reflektiere, sehe sein Fehlverhalten. „Ich bin mit der Entwicklung zufrieden. Doch das steht immer noch obendrüber“, so der Bewährungshelfer, der auch vom Verdacht einer paranoiden Schizophrenie berichtet.
Behandlung wegen multiplen Drogenkonsums abgebrochen
Die Diagnose, erklärt der Angeklagte, habe er bekommen, als er sich wegen multiplen Drogenkonsums in Behandlung begeben, diese aber wieder abgebrochen habe. „Dem muss ich nachgehen“, sagt Richterin Antje Schlüter. „Wenn das so ist, dann ist das von entscheidender Bedeutung für die Strafe, die auszusprechen ist.“ Die Richterin legt dem Angeklagten nahe, bei einer anzuordnenden Begutachtung durch einen Psychiater mitzuwirken.
Psychologisches Gutachten wird abgewartet
Ebenso Staatsanwalt Michael Bierwagen: Wenn es Anhaltspunkte gebe, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt gewesen sei, wirke sich das auf das Strafmaß aus. „Wenn Sie mitwirken, wird das möglicherweise auch den neuen Weg, den Sie jetzt eingeschlagen haben, festigen“, so der Staatsanwalt zu dem Angeklagten. „Dann mache ich das“, sagt dieser.
Das Gericht ordnet an, dass nun ein psychiatrisches Gutachten eingeholt wird. (mz)