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Landesstraßenbaubehörde Halberstadt  Landesstraßenbaubehörde Halberstadt : Straßenmeistereien im Harz sind für den Winter startklar

Von Detlef Horenburg 20.11.2015, 13:50
Der Winter kann kommen. Die Streuguthallen sind gut gefüllt, wie hier in der Straßenmeisterei Gernrode.
Der Winter kann kommen. Die Streuguthallen sind gut gefüllt, wie hier in der Straßenmeisterei Gernrode. Chris Wohlfeld Lizenz

Quedlinburg/Halberstadt - Die ersten Schneeflocken Mitte Oktober kündigten es bereits an, die Meteorologen sind sich ab dem kommenden Wochenende sicher: Das schöne Herbstwetter geht nun zu Ende. „Wir sind für einen plötzlichen Wintereinbruch seit Anfang November gut gewappnet“, betont Stefan Hörold, Regionalbereichsleiter der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), Regionalbereich West, in Halberstadt. Bei Bedarf stünden mehr als 210 Mitarbeiter und 69 Räum- und Streufahrzeuge bereit, um rund 1 400 Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Harz und im Salzlandkreis zu beräumen und vor Vereisung zu schützen. Darunter sind auch externe Vertragspartner mit ihren Fahrzeugen.

Betreuung für Harz und Salzlandkreis ist gesichert

„Unsere Hallen sind bis unters Dach gefüllt“, ergänzt Harald Müller, Fachbereichsleiter der LSBB. „In den Depots der insgesamt fünf Straßenmeistereien sind 9 100 Tonnen Streusalz und 440 Tonnen Magnesium-Chlorid-Lösung (Sole) eingelagert.“ Dazu kommen noch die Salzlager in den Winterstützpunkten in Almsfeld für den Oberharz und in Harzgerode für den Unterharz. Zusätzlich wurden auf einer Länge von rund fast 19 Kilometern im Harzkreis bereits Schneezäune aufgestellt. Beim Wintereinbruch werden an sieben Tagen der Woche zwischen 6 und 22 Uhr die Straßen eis- und schneefrei gehalten. „Dafür beginnen die Winterdienstmitarbeiter bereits nachts um drei Uhr ihre Arbeit“, sagt der Regionalbereichsleiter. Für die autobahnähnliche Bundesstraße B 6 erfolgt der Winterdienst rund um die Uhr, also 24 Stunden am Tag. Damit ist eine Betreuung für das gesamte Bundes- und Landesstraßennetz im Landkreis Harz und im Salzlandkreis abgesichert. „Sollte es dauerhafte, starke Schneefälle geben, so wird der Räumdienst auch auf 24 Stunden ausgedehnt“, sagt Hörold.

„Nicht überall kann jedoch das Fahrzeug des Winterdienstes vor dem Verkehrsteilnehmer sein“, meint Müller. Gerade bei Frost und Schneefall müsse auch der Verkehrsteilnehmer durch eine vorsichtige und angepasste Fahrweise seinen Beitrag für die Verkehrssicherheit leisten. Es nütze keinem etwas, wenn der Lkw quer auf der Straße steht. Da kommt dann auch der Winterdienst nicht vorbei und die Streu- und Räumarbeiten verzögerten sich. Sein Rat: Lieber bei starkem Schneefall rechts an den Straßenrand heranfahren. „Der Winterdienst kommt auf alle Fälle“, betont er. Im Notfall könne die Rettungsleitstelle informiert werden.

Hoffen auf milden Winter

Trotz des Einsatzes der Meistereien des Straßenbetriebsdienstes der LSBB komme es nämlich zu Beginn des Wintereinbruchs jedes Jahr zu einer erhöhten Anzahl von Unfällen, weiß Regionalbereichsleiter Hörold. Die Unfallberichte der Polizei zeigten dann oft, dass die Ursachen in unangepasster Fahrweise und noch fehlender Winterausrüstung der Fahrzeuge liegen. Er erinnert daran, dass es in diesem Zusammenhang eine gesetzlich verankerte Pflicht gibt, die Fahrzeugausrüstung den Witterungsverhältnissen anzupassen. Dazu gehöre auch das Fahren auf Winterreifen. Bei einstelligen Temperaturen würden sie „deutlich besseren Kontakt zur Straße bieten und so für ein besseres Fahrverhalten sorgen“. Laut Hörold ist die Landesstraßenbaubehörde für den Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen zuständig. Für die Beräumung der Kreisstraßen sowie kommunaler Straßen sind dagegen die Landkreise und die jeweiligen Gemeinden selbst verantwortlich. „Ich hoffe, dass der Winter wieder eher milder verlaufen wird“, sagt Müller. Dadurch konnten in der vergangenen Wintersaison nämlich erhebliche Mengen an Salz eingespart werden. „Dafür hatten wir dann mehr Geld für dringende Straßensanierungsarbeiten zur Verfügung“, sagt der Fachbereichsleiter. Müller weist auf ein anderes Ärgernis hin: Die Grundstückseigentümer schippen die weiße Pracht auf die Fahrbahn. Diese dürfe aber nur bis zur Gehwegkante geschoben werden. Falls der Berg zu groß wird, sei die jeweilige Kommune für die Schnee-Entsorgung zuständig. (mz)