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Waldbrandgefahr Alarm wegen Lagerfeuer im Harz: Diese Regeln gelten rund um Thale

Ein Lagerfeuer im Harzer Bodetal hat einen Feuerwehr-Einsatz ausgelöst. Wegen der Gefahr durch Waldbrände gelten in und um Thale besondere Regeln - auch auf Privatgrundstücken.

Aktualisiert: 19.07.2023, 15:35
Lagerfeuer am Waldrand können im Harz schnell zum Brandrisiko werden.
Lagerfeuer am Waldrand können im Harz schnell zum Brandrisiko werden. (Symbolfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/ZB/dpa)

Altenbrak/MZ - Nach einem Einsatz im Bodetal warnt die Freiwillige Feuerwehr Altenbrak-Treseburg vor Lagerfeuern im Wald. Die Kameraden wurden nach eigenen Angaben vor Kurzem an einem Abend alarmiert.

Wanderer hatten vom Aussichtspunkt Schöneburg aus eine erhebliche Rauchentwicklung im Bodetal bemerkt und den Notruf verständigt. Mit den Altenbrakern und Treseburgern rückten die Freiwillige Feuerwehr Wienrode und der Einsatzleitdienst der Stadtfeuerwehr Thale aus.

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Die Suche nach dem Brandort führte die Kameraden schließlich zu den Kleingärten an der Bode hinter der Fischzucht, berichten sie via Facebook: Camper in einem der Gärten hatten aus frisch geschlagenem Holz ein offenes Feuer entfacht, das den Rauch verursachte. „Entgegen der gesetzlichen Regelungen lag keine Genehmigung für ein offenes Feuer vor“, heißt es weiter von der Wehr.

Die zu diesem Zeitpunkt herrschende Waldbrandwarnstufe vier – inzwischen ist sie für den Landkreis Harz auf drei herabgesetzt worden – verbiete den Umgang mit Feuer in unmittelbarer Waldnähe ohnehin. Da keine geeigneten Löschmittel bereitgestellt waren, löschten die Brandschützer das Feuer im Schnellangriff und belehrten die Verursacher.

„In einem Nachbargarten fanden wir des Weiteren ein kontrolliertes Feuer in einer Feuertonne vor“, heißt es weiter. Während dies in der Regel kein Problem darstelle, seien solche Flammen bei Warnstufe vier und unmittelbar am Waldrand jedoch ebenfalls ein Problem. Die Verursacher löschten das Feuer selbstständig, erhielten ebenfalls eine Belehrung. Der Einsatz konnte nach etwa einer Stunde beendet werden.

Die Kameraden erinnern vor diesem Hintergrund daran, dass bei Waldbrandwarnstufe zwei bis fünf in Sachsen-Anhalt offene Feuer in weniger als 30 Metern Abstand zum Rand der Forsten und außerhalb von genehmigten Grillplätzen verboten sind. Nach der Thalenser Gefahrenabwehrverordnung ist auch das Abbrennen von offenen Feuern auf Privatgrundstücken nur nach vorheriger Genehmigung der Stadtverwaltung legal. Ausnahmen gelten für Feuerkörbe oder -schalen und offene Kamine, sofern trockenes und naturbelassenes Holz verfeuert wird, um unnötige Rauchentwicklung zu vermeiden.