Koba Jobcenter Harz Koba Jobcenter Harz: Landkreis Harz zahlt über 49 Millionen Euro an Miete

Quedlinburg/Wernigerode/MZ - Die Koba Jobcenter Harz und das Sozialamt des Landkreises Harz haben einen Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit getan: Seit August ist eine neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft im Landkreis in Kraft.
Mehr oder weniger betroffen davon sind rund 26 500 Menschen im Landkreis, die einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Miete haben. Das sind Menschen, die Hartz IV empfangen oder andere Leistungen für die Grundsicherung erhalten, weil sie beispielsweise erwerbsunfähig sind oder die Rente nicht ausreicht. Insgesamt musste der Landkreis Harz - als Träger der Koba - aus seinem Haushalt allein für die Übernahme der Mieten rund 49 Millionen Euro ausgeben.
„Bis Mai 2011 hatten wir eine eigene Richtlinie zur Höhe der Mietkostenübernahme. Sie beruhte auf den Erfahrungen in den drei Altkreisen“, erklärt Dirk Michelmann, Chef der Kommunalen Beschäftigungsagentur Koba Jobcenter Harz. Doch dies sorgte immer wieder für Unmut bei den Betroffenen. Und führte dazu, dass bis August über 4 000 Widersprüche und Klagen eingereicht wurden. Allerdings, so der Koba-Chef, waren darin auch „andere Unstimmigkeiten“ als nur die Wohnkosten inbegriffen.
Schließlich genügte dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt die landkreiseigene Richtlinie nicht mehr. Deshalb wurde bis Juli 2012 die gesetzliche Wohngeldtabelle plus ein Aufschlag von zehn Prozent angewendet. „Eine anerkannte Regelung wäre das Heranziehen eines Mietspiegels gewesen“, ergänzt Fachbereichsleiterin Sandra Pech. Doch diesen gebe es nicht für die Region.
„Wir haben uns deshalb entschlossen, eine marktgerechte Erhebung zu starten“, sagt Michelmann. Mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes wurde deshalb Ende 2011 unter Federführung des Kreissozialamtes die darauf spezialisierte Hamburger Firma Analyse & Konzepte beauftragt. Kostenpunkt rund 31 000 Euro.
„Die Firma kann umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Erstellung von schlüssigen Mietpreisrichtlinien in anderen Bundesländern vorweisen. Die von ihr erstellten Konzepte sind durch die Gerichte anerkannt worden“, weiß Michelmann. Deshalb sei auch bei dem vorliegenden Konzept für den Landkreis Harz davon auszugehen, dass dieses durch die Gerichte bestätigt wird.
Von Dezember 2011 bis Mai 2012 erhob die Firma zunächst repräsentative Mietdaten für den Landkreis Harz. Vermieter aller Branchen von Genossenschaften über Gesellschaften bis hin zu privaten Vermietern wurden dafür per Zufallsprinzip angeschrieben und befragt. Die erhobenen Daten, wie beispielsweise aktuelle Mieten, Mietgebote und abgeschlossene Mieten, flossen so in die Analyse ein. „Herausgekommen ist eine objektive Mietpreisübersicht im Landkreis Harz“, sagte der Koba-Chef, „die die zukünftige Richtwerte für den Landkreis Harz bestimmen.“ Über den gesamten Erhebungszeitraum wurde zudem auch der Wohnungsmarkt im Landkreis beobachtet. So wurde überprüft, ob für die ermittelten Richtwerte auch ausreichend Wohnraum oder überhaupt Wohnungsangebote vorhanden sind.
Entsprechend der regionalen unterschiedlichen Besonderheiten wurde der Harzkreis dazu in fünf Kategorien eingeteilt. Danach richten sich nun die lokalen Höchstsätze für die von der Koba anerkannte Bruttokaltmiete - alles außer Strom und Heizung. „Dabei ist erst einmal die Wohnfläche unerheblich, wenn die Bruttokaltmietgrenze nicht überschritten wird“, erläutert Sandra Pech. So beträgt beispielsweise für einen 3-Personen-Haushalt die maximale Bruttokaltmiete, die von der Koba übernommen wird, 363,75 Euro in Quedlinburg und Halberstadt. In Ilsenburg und Wernigerode sind es 381 Euro. „Dies hängt damit zusammen, dass dort die Durchschnittsmieten höher sind und es weniger Leerstand gibt“, erklärt die Fachbereichsleiterin. Natürlich, so betont sie weiter, sind das lokale Mittelwerte. Werden diese überschritten, so erfolge eine Einzelfallprüfung. „Für viele Kunden ist die neue Regelung günstiger“, versichert Michelmann. Für 1 770 Bedarfsgemeinschaften nicht. Sie wurden aufgefordert, ihre Mietkosten zu reduzieren.