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Pädophilie-Skandal in Quedlinburg Kindesmissbrauch in Quedlinburg: Mutter verkaufte Tochter für Sex

Von Ingo Kugenbuch 11.11.2016, 14:20
Der Angeklagte Heinz-Dieter D. wird gefesselt von Justizmitarbeitern ins Gericht geführt.
Der Angeklagte Heinz-Dieter D. wird gefesselt von Justizmitarbeitern ins Gericht geführt. Ingo Kugenbuch

Magdeburg/Quedlinburg - Um ihre damals zehnjährige Tochter zum Sex mit fremden Männern zu bewegen, spielte die heute 36-jährige Quedlinburgerin Ines H. ein perfides Spiel. Als Belohnung für ihre Sexdienste stellte die Frau ihrem Kind Urlaubsreisen, eine Uhr oder einen Laptop in Aussicht. Und eine kleine Belohnung erhielt das Mädchen dann tatsächlich meist nach den Treffen mit den pädophilen Tätern.

So kaufte ihr Ines H. zum Beispiel einmal von dem Geld, das sie für ihre Tochter erhalten hatte, ein Samsung-Smartphone. Ein andermal köderte sie das Mädchen mit einem Kinobesuch. Und danach gab es noch einen Abstecher zu McDonald’s als Belohnung.

Pädophilie-Skandal in Quedlinburg: Prozess vor Landgericht Magdeburg

All diese Einzelheiten sind jetzt bei der Fortsetzung der Verhandlung gegen den 68-jährigen Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven vor dem Landgericht Magdeburg ans Licht gekommen. Dort verlas der Vorsitzende Richter Haimo-Andreas Petersen am Dienstag die Aussage, die das Mädchen am 17. Dezember 2014 vor Theo Buß, dem Direktor des Amtsgerichts Quedlinburg, gemacht hat.

Die damals 14-Jährige beschreibt darin detailliert, wie sie, ihre nur fünf Jahre ältere Tante und wohl auch die jüngere Schwester an pädophile Männer verkauft worden sind.

Mutter in Quedlinburg verkauft Tochter für Sex: Pädophile Fotos und Sex mit fremden Männern

Zum ersten Mal geschah dies, wie das Mädchen schilderte, im Herbst 2010. Damals feierten sie in Quedlinburg den Geburtstag einer Freundin ihrer Mutter, als Ines H. ihre zehnjährige Tochter fragte, ob sie mit dem „Dieter“ mitfahren und Fotos machen wolle. „Ich habe mich gefreut, weil ich dachte, das werden Model-Fotos“, berichtete das Mädchen dem Richter. „Aber unterwegs sagte der Dieter schon, dass ich nackig sein muss.“

Sie fuhren von Quedlinburg nach Wernigerode. Im Plattenbaugebiet „Burgbreite“ stellte ein Privatmann dem Bremerhavener seine Wohnung immer wieder für dessen Sex-Orgien zur Verfügung. Im Schlafzimmer musste sich das Mädchen dann ausziehen.

„Er hatte eine silberne Nikon-Kamera dabei und machte ständig Bilder.“ Auch als das Mädchen sich mit gespreizten Beinen auf das Bett legen musste. Dann berührte der Mann die Zehnjährige „am ganze Körper“, auch im Genitalbereich. „Es war wie ein Alptraum“, sagte das Mädchen dem Richter.

Mädchen aus Quedlinburg missbraucht: Mutter verkaufte Tochter an Pädophile

Aber es wurde noch schlimmer. Denn später waren es meist zwei Männer, die sich an der Kleinen vergingen, manchmal war auch die fünf Jahre ältere Tante dabei. „Dann fühlte sie sich sicherer“, sagte die Polizistin, die das Opfer dreimal über Stunden in einem Kinderheim vernahm. Allerdings blieb es dann nicht bei Berührungen und Fotos.

Bis zum Januar 2014 lief es in Wohnungen in Quedlinburg und Wernigerode immer wieder nach demselben widerlichen Muster: Zunächst wurden die Mädchen in Unterwäsche und nackt fotografiert. Dann mussten sie die Männer mit dem Mund und der Hand befriedigen.

In den Sommerferien 2012 fuhr die Mutter mit ihrer mittlerweile zwölfjährigen Tochter und deren siebenjähriger Schwester zu „Dieter“ nach Bremerhaven. Später erzählte die Siebenjährige ihrer Schwester, dass der Angeklagte Fotos von ihr gemacht habe - „nackt auf dem Klo“.

Landgericht Magdeburg: Prozess gegen Mutter aus Quedlinburg

Fünf Taten hat Heinz-Dieter D. zum Prozessauftakt gestanden. Wegen eines der Missbrauchsfälle in Wernigerode hatte ihn das Landgericht Leipzig 2015 bereits zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Haftstrafe ist rechtskräftig, gegen die Sicherungsverwahrung läuft eine zweite Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Auf die Entscheidung dazu wartet die 2. Große Strafkammer des Landgerichts. Sie soll in diesen Tagen gefällt werden. Bei ihrer Strafbemessung wird die Kammer dann die Urteile aus Leipzig und Karlsruhe mit einbeziehen. Heinz-Dieter D. muss mit mindestens zehn Jahren Haft - und möglicherweise anschließender Sicherungsverwahrung - rechnen. (mz)