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Im Jahr finden bis zu 300 Kontrollen statt

Von Gerd Alpermann 21.12.2006, 14:32

Quedlinburg/MZ. - Die schwarzen Schafe der beiden Branchen gehen bei ihren Arbeiten oft weit darüber hinaus, was sie laut Gewerbeanmeldung und Handwerksrolle eigentlich dürfen, weiß der Fachgebietsleiter. Da wird ein kompletter Rohbau eines Hauses hingestellt oder es werden alle Reparaturleistungen an einem Pkw angeboten.

Im Bereich Bau wurden in diesem Jahr zwei Firmen mit jeweils 4 000 Euro Bußgelder belegt. Im Kfz-Gewerbe waren es einmal 2 500 und einmal 2 000 Euro, die als höchste Geldbußen von der Landkreisbehörde eingefordert worden sind. Die Höhe der Strafen hängt von der Intensität der Schwarzarbeit ab. Verstöße gegen die Gewerbeordnung können mit bis zu 1 000 Euro, gegen die Handwerksordnung mit bis 10 000 Euro geahndet werden. Das Schwarzarbeitsgesetz sieht darüber hinaus Strafen von bis zu 50 000 Euro vor.

Maßstab bei der Bemessung eines Bußgeldes ist zudem, in welcher Höhe durch illegale Praktiken Gewinn erzielt, und ob damit in erheblichem Maße die Existenz gesichert wurde. Bei Wiederholungstätern kann es auch drastische Bußgelder geben, bis hin zum Gewerbeentzug, erklärt der Fachgebietsleiter. Drei Bußgeldverfahren landeten in diesem Jahr nach Widerspruch beim Quedlinburger Amtsgericht. "Dreimal wurden unsere Forderungen bestätigt", erklärt Frank Ruch und sieht das als Ergebnis einer ordentlichen Arbeit bei den Kontrollen an. Derzeit werde in den Landkreisen ein Runderlass des Landes geprüft, wie Schwarzarbeit noch besser bekämpft werden könne.

Der Fachgebietsleiter schätzt ein, dass es bei Schwarzarbeit eine große Dunkelziffer gibt. Doch aufgrund des Personalbestandes ist er mit den Ergebnissen bei rund 300 Kontrollen im Jahr recht zu frieden. Nur eine Mitarbeiterin kann sich darum kümmern und das auch nur zu 60 Prozent von ihrer Gesamtarbeitszeit. "Schwarzarbeit ist keine Bagatelle", betont Frank Ruch. "Dadurch werden ordnungsgemäß arbeitende Firmen geschädigt und auch Arbeitsplätze gefährdet oder sogar vernichtet."

Ein Formblatt des Landkreises zur Anzeige von Schwarzarbeit ist deshalb auch kaum auf Ablehnung gestoßen. Nur zweimal wurde ein Veto wegen angeblicher Anstiftung zur Denunzierung eingelegt, weiß der Fachgebietsleiter. Für die Kreisbehörde habe dieses Formblatt aber zur Sensibilisierung gegenüber dem Problem beigetragen. Hinweise aus der Bevölkerung und von Unternehmen seien bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein wichtiger Faktor. "Nur bei begründetem Verdacht werden wir aktiv, sonst nicht", hebt Frank Ruch hervor. Bei kleinen Verstößen, die umgehend korrigiert werden, bleibe es denn auch bei einem Verwarngeld zwischen fünf und 35 Euro.

Schätzungen zur Schwarzarbeit in Deutschland (Grafik: dpa)
Schätzungen zur Schwarzarbeit in Deutschland (Grafik: dpa)
dpa