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Harz Harz: Nur bei Blitzeis darf mit Salz gestreut werden

Von holger hadinga 11.12.2012, 14:49

quedlinburg/MZ. - Der Winter ist mittlerweile im Harzkreis angekommen und denkt vorläufig nicht daran, ihn wieder zu verlassen. Straßen und Wege waren jetzt in eine dicke Schneeschicht gehüllt. Da ergeben sich für Grundstückseigentümer einige Pflichten, die in der Straßenreinigungssatzung festgehalten sind.

"Besonders wichtig ist, dass der Schnee nicht vom Gehweg auf die Straße geschoben wird. Der wird dann vom Schneepflug sowieso wieder zurückgeschoben, und es kann Verkehrsbehinderungen geben", weiß Kerstin Held, Baufhofleiterin der Stadt Quedlinburg. Der richtige Platz ist oberhalb am Straßenrand. Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass Bushaltestellen sowie Gossen frei bleiben.

Zum Streuen können Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden. "Salz darf nur im Ausnahmefall gestreut werden, vor allem bei Blitzeis", so Held. Grund: Es kann nicht nur das Straßenpflaster beschädigt werden, sondern auch die Wurzeln von Bäumen, was später zur Vertrocknung führt.

Kontrollen werden vom Ordnungsamt durchgeführt. Laut Bernd Reuschel, Sachgebietsleiter Gefahrenabwehr der Stadt Quedlinburg, geht die Behörde dabei vorwiegend Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Die Grundstückseigentümer würden sich jedoch einsichtig zeigen und nach der Aufforderung zum Schneeräumen ihrer Pflicht nachkommen.