1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Quedlinburg
  6. >
  7. Farb-Schmierer in Quedlinburg: Farb-Schmierer in Quedlinburg: Wohnungsgenossenschaft erstattet Anzeigen

Farb-Schmierer in Quedlinburg Farb-Schmierer in Quedlinburg: Wohnungsgenossenschaft erstattet Anzeigen

Von Rita Kunze 31.03.2017, 07:45
Fassaden und Haustüren im Quedlinburger Wohngebiet Kleers sind mit Graffiti beschmiert worden.
Fassaden und Haustüren im Quedlinburger Wohngebiet Kleers sind mit Graffiti beschmiert worden. Wohnungsgenossenschaft

Quedlinburg - Die Farbschmierereien, die ein oder mehrere Unbekannte an Hauswänden, Jalousien und Verteilerkästen in mehreren Straßen zwischen Neuendorf und Stauffenbergplatz in Quedlinburg hinterlassen haben, sind auch andernorts aufgetaucht.

„Das Wohngebiet Kleers ist von diesen Schmierereien sehr stark betroffen. Seit Wochen befassen wir uns mit diesem Problem und haben viele Strafanzeigen bei der Polizei erstattet“, sagt Peter Stenzel, Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg, am Donnerstag gegenüber der MZ. Mehrere Gebäude im Bestand der Genossenschaft seien auf diese Art beschädigt worden, so Stenzel.

Beseitigung der Schmierereien kostet viel Geld

Der oder die Täter haben Fassaden, Vorbauten von Hauseingängen und Haustüren in der Birken- und Fichtenstraße, im Sanddorn- und Feuerdornweg beschmiert. Auch eine Rollatorbox in der Fichtenstraße blieb nicht verschont.

Was den Schmierfinken womöglich einen Kick beschert, treibt dem Vorstand des Wohnungsunternehmens Sorgenfalten auf die Stirn: „Die Beseitigung dieser Schmierereien wird von speziellen Fachfirmen durchgeführt, und es entstehen dadurch hohe Kosten, die zum Teil durch die Wohnungsgenossenschaft und die Versicherung bezahlt werden müssen“, sagt Stenzel.

Sachbeschädigungen werden strafrechtlich verfolgt

Der Vorstand sei bemüht, den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft „ein sauberes und ordentliches Wohnumfeld zu erhalten“. Er hoffe, dass die Täter bald ermittelt werden können, so Stenzel weiter. Unerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen, die strafrechtlich verfolgt werden. Wie die Polizei betont, gelten die zivilrechtlichen Ansprüche eines Geschädigten gegenüber dem Täter 30 Jahre lang. (mz)