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Entsorgung Entsorgung: Müllabfuhr wird teurer im Landkreis Harz

Von Detlef horenburg 18.11.2013, 17:47
Müllabfuhr im Quedlinburger Augustinern
Müllabfuhr im Quedlinburger Augustinern chris wohlfeld Lizenz

Quedlinburg/halberstadt/MZ - Die Bürger im Landkreis Harz müssen ab 1. Januar 2014 bei der Abfallentsorgung etwas tiefer in die Tasche greifen: „Die Belastungen für den Durchschnittshaushalt werden bei weniger als drei Euro pro Jahr liegen“, sagte Heide Wonneberg, Sprecherin der Entsorgungswirtschaft für den Landkreis Harz (Enwi). Dies hat der Verwaltungsrat der Enwi auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

So soll beispielsweise die Grundgebühr pro Person und Jahr von 23,04 Euro auf 23,52 Euro angehoben. Erhöht werden ebenfalls die Entleerungsgebühren für die Mülltonne für Haushalt und Gewerbe. Diese beträgt für einen 120-Liter-Behälter künftig 2,61 Euro statt bisher 2,40 Euro pro Entleerung.

Von fünf auf sechs Euro klettert die Gebühr für die Abholung von elektrischen Altgeräten. Wer innerhalb von zwei Werktagen die Sperrmüllexpressabfuhr benötigt, bezahlt künftig für bis zu zehn Kubikmeter 147,71 Euro statt bisher 141, 12 Euro. Keine Extragebühr wird dagegen fällig, wer auf die Abholung des Sperrmülls eine Wartezeit von maximal drei Wochen akzeptiert. „Bei uns ist die Sperrmüllabfuhr bereits in der Grundgebühr enthalten“, sagte die Enwi-Sprecherin. Ebenfalls kostenlos bleibt die Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen der Enwi bei Sperrmüll. Teurer wird die dagegen die Selbstanlieferung von Abfällen aus Gewerbebetrieben bei der Abfallverbrennungsanlage oder bei der individuellen Abholung von Großmengen an Schadstoffen für das Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen.

Bestätigt hat der Verwaltungsrat die bisherige Gebühr für den Grünschnittsack in Höhe von 50 Cent. Die Kosten konnten dabei stabil gehalten werden, so dass die günstige Kondition für diese Entsorgungsleistung auch in den kommenden Jahren fortbestehen wird. Kostenfrei bleibe die Straßensammlung des Grünschnitt und die Entsorgung von Kleinmengen bis zu zwei Kubikmeter über die Wertstoffhöfe. Ab 2014 wird auch für das Gewerbe, für Verwaltungen, Arztpraxen, Versicherungsbüros keine Entsorgungsgebühr für das Altpapier erhoben.

„Mit dem Abschluss der Kalkulationsperiode 2014 bis 2016 für die Entsorgungsgebühren der kreiseigenen Enwi ergab sich die Notwendigkeit, die Gebühren neu zu kalkulieren“, sagte Heide Wonneberg.

Die regelmäßige Kalkulation erfolge dabei auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Auf Basis der wichtigsten Vertragsbeziehungen der Enwi, einer Prognose der Preisentwicklung, der Einwohnerzahl und der Abfallmengen kam die Kalkulation zum Ergebnis, dass die Aufwendungen der öffentlichen Abfallentsorgung nach mehrjähriger Kontinuität im Zeitraum 2014 bis 2016 nicht mehr mit den bisherigen Gebührensätzen gedeckt werden können, unterstrich die Sprecherin.