Ärger mit dem Jobcenter Harz Behördenärger mit der Koba: Amt streicht Arbeitslohn nun doch ein

Quedlinburg - Die Hoffnungen des Quedlinburgers Marcel Könnecke, mit dem über das Arbeitsgericht eingeklagten Lohn kurzfristig gemachte Schulden abzahlen zu können, erfüllen sich offenbar nicht.
Er hatte seinen Fall öffentlich gemacht, nachdem er sich von den Behörden falsch beraten und benachteiligt fühlte. Weil ihm sein vorheriger Arbeitgeber - eine Halberstädter Werbeagentur - seinen Lohn nicht regelmäßig und teilweise unvollständig auszahlte, sei ihm sowohl von Arbeitsagentur wie von der Kommunalen Beschäftigungsagentur (Koba) zur Kündigung geraten worden - mit ungeahnten Folgen.
Zunächst sperrte die Agentur unberechtigterweise sein Arbeitslosengeld (ALG), danach erkannte die Koba eine zu spät abgeschlossene Abtretungserklärung für die Lohnnachzahlungen nicht an.
Über diese wollte er seiner Großmutter das Geld zurückzahlen, mit dem sie ihm aushalf, als er wegen des fehlenden Lohns seinen Zahlungsverpflichtungen, wie Miete, Strom, Wasser und Gas, nachkommen sowie Lebensmittel einkaufen musste.
Schulden könnten nicht berücksichtigt werden
„Das Geld war eine private Unterstützung seiner Oma“, erklärt Koba-Leiterin Claudia Langer, „ohne dass ein Darlehensvertrag oder Vereinbarungen zur Rückzahlung getroffen wurden.“ Schulden aber könnten bei der Grundsicherung nicht berücksichtigt werden.
Sie betont: „Jeder Hilfesuchende hat zunächst erst sein Vermögen einzusetzen, bevor er Leistungen der Koba aus Steuermitteln bekommt.“
Weil die erstrittenen Lohnnachzahlungen, insgesamt geht es um etwa 2.200 Euro, aber verspätet gezahlt wurden, berücksichtigt sie die Koba ebenso wie ALG I bei ihren Zahlungen. „Im Sozialgesetzbuch (SGB) II steht, dass jegliche Einkommen anzurechnen sind, auch wenn sie für vergangene Zeiträume gezahlt werden“, begründet Koba-Chefin Claudia Langer die gesetzlichen Vorschriften.
Noch im April räumte die Koba-Chefin gegenüber der MZ einen Fehler ein: „Herr Könnecke hat zu Recht den bei seinem alten Arbeitgeber geltend gemachten Erstattungsanspruch durch die Koba moniert.“
Als Koba-Kunde am Ende bestraft
Der plötzliche Sinneswandel der Koba bedeutet für Könnecke nichts anderes, als dass das Fehlverhalten anderer gebilligt und er als Koba-Kunde per Gesetz dafür bestraft wird, weil er zustehenden Lohn oder ALG nicht rechtzeitig erhalten hat.
Sein Credo: „Hätte ich damals vollen Lohn bekommen, hätte ich mir auch nichts borgen müssen.“
So richtig kann er das Ganze Hin und Her noch immer nicht verstehen, obwohl: „Mir wurde zuletzt erklärt, dass ich keine Ansprüche auf ausstehenden Lohn habe, sondern wegen der Nachzahlung mein ALG II weiter gekürzt wird.“
Schon im September 2016 wurden ihm wegen der Sperre des Arbeitsamtes in einem Monat zweimal ALG I nachgezahlt, weshalb er für diesen Zeitraum den Anspruch auf Leistungen der Koba verlor.
Einzig für den August, als er noch keinen Antrag bei der Koba gestellt hatte, wurden ihm ein Teil des Lohns zugebilligt. „Damit konnte ich nicht einmal meine Miete bezahlen“, ist der Quedlinburger stinksauer, vor allem, „weil ich nicht der Verursacher der Situation bin“.
Ihm macht die ganze Paragrafenreiterei zu schaffen: „Meine Miete und weitere Kosten bleiben“, schimpft er auf die Behörden. „Statt dass ich mit meinem Lohn von früher meine Schulden begleichen kann, werden bei mir in Zukunft noch zusätzliche Schulden entstehen.“
(mz)