Sicherungsverfahren am Landgericht Beging ein Quedlinburger im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Mord?
Täter verdächtigte laut Anklage sein Opfer, „Mitglied der polnischen Mafia zu sein und ihn zu verstrahlen“. 73-Jähriger war auf der Straße verblutet.

Magdeburg/Quedlinburg/MZ - Er soll am 31. August vergangenen Jahres in Quedlinburg im Zustand der Schuldunfähigkeit heimtückisch einen Menschen getötet haben. Deshalb muss sich ein Quedlinburger jetzt vor dem Landgericht Magdeburg verantworten.
Laut Anklage hat der 49-jährige Quedlinburger den 73-Jährigen in verdächtigt, „Mitglied der polnischen Mafia zu sein und ihn zu verstrahlen“. An jenem Abend sei er in der Julius-Wolff-Straße von hinten mit dem Fahrrad an das Opfer herangefahren und habe ihm „aus nächster Nähe“ mit einer silberfarbenen Pistole in den Rücken geschossen.
Ein Projektil der insgesamt fünf Schüsse verletzte die große Körperschlagader des 73-Jährigen, der innerlich verblutete. Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt nicht. Sein Verteidiger verwies darauf, dass die Anklage „maßgeblich“ auf der Aussage eines Zeugen beruhe, der selbst unter Verdacht gestanden habe, selbst unter einer Psychose leide und selbst durch Drogen- und Medikamentenmissbrauch gezeichnet sei.