Reform der Grundsteuer
An wen sich Eigentümer im Harz bei Fragen wenden können
Die Beratungsstellen in der Region verzeichnen eine hohe Nachfrage. Wer helfen darf und welche Ausnahmeregeln gelten.

Landkreis Harz/MZ - Seit Eigentümer in ihren Briefkästen Post vom Finanzamt bekommen haben, stehen die Telefone nicht mehr still. Bis zum 31. Oktober müssen sie für jedes Grundstück - ob selbst genutzt oder vermietet, ob bebaut oder unbebaut - eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt abgeben. Viele hat das unvorbereitet getroffen. Beratungsstellen, Steuerberater, aber auch Stadtverwaltungen erhalten dieser Tage Fragen zur Grundsteuererklärung.
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