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Abwasserentsorgung Abwasserentsorgung: Verband gegen Anschlusszwang für Regenwasser

Von Detlef Horenburg 14.02.2013, 17:32

Thale/MZ - Wird es künftig einen Anschlusszwang zum Ableiten des Regenwassers von den Grundstücken in die öffentliche Kanalisation geben? Diese Frage stellte Heiko Marks, Vorsitzender der Fraktion Grüne Bürger im Stadtrat Thale. „Es gibt keine Bestrebungen, einen Anschlusszwang für Niederschlagswasser einzuführen oder durchzusetzen“, sagte auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung, Lutz Günther, Geschäftsführer des Zweckverbandes Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Ostharz (ZVO) mit Sitz in Quedlinburg. Günther: „Die vorgesehene Änderung im Wassergesetz, die ich auch begrüße, schafft die rechtliche Möglichkeit, dort den Anschluss an das Niederschlagswasser-System vorzuschreiben, wo das Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß abgeleitet oder versickert werden kann.“ Dies betrifft also Grundstücke, die ihr Regenwasser auf die Straße laufen lassen und nicht in den Kanal einleiten, wie auch Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU) auf die Abgeordnetenanfrage antwortete.

Der ZVO wird auch weiterhin seine jetzige Praxis beibehalten: Niederschlagswasserkanäle, die der Straßenentwässerung dienen und von den Kommunen errichtet wurden, werden vom ZVO übernommen und betrieben. Eigene Regenwasserkanäle werden nur in Ausnahmefällen errichtet und zwar dort, wo dies technisch geboten ist. Als Beispiel nannte Günther das Bergsenkungsgebiet am Gernröder Schwedderberg. Das Land plant nun per Gesetz, dass Grundstückseigentümer zum Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation verpflichtet werden sollen. Eine entsprechende Änderung soll am 21. Februar beschlossen werden.