Weiter Busse im Blütengrund
Großjena. - Beschlüsse eines Ortschaftsrates sind nicht bindend für die Naumburger Stadtverwaltung. Das hat Naumburgs Oberbürgermeister Hilmar Preißer auf die Frage von Kleinjenas Ortsbürgermeister Harald Bittdorf geantwortet, als dieser ihn fragte, wann denn endlich das Busfahrverbotsschild im Großjenaer Blütengrund aufgestellt wird. Bereits am 28. Oktober 2005 hatte der Ortschaftsrat den Beschluss gefasst, den Blütengrund für Busse zu sperren, nichts ist passiert (wir berichteten).
Schlussfolgerung des Ortschaftsrates: Künftig sollen sämtliche Beschlüsse dem Naumburger Gemeinderat zur nochmaligen Entscheidung vorgelegt werden. Unterdessen wurden durch das städtische Bauamt Belastungsprüfungen auf der Straße im Blütengrund vorgenommen. Dabei kam man zu der Erkenntnis, dass die Straße überhaupt nicht für schwere Fahrzeuge geeignet ist. Naumburgs Bürgermeister Bernward Küper: "Die Tragfähigkeit ist nicht gegeben". Deshalb will die Stadt am Eingang zum Blütengrund nun ein Tonnenbegrenzungsschild aufstellen lassen. Darüber informierte Küper in der Sitzung des Kleinjenaer Ortschaftsrats, die Mittwochabend in der alten Schule in Großjena stattfand. Wann allerdings das Schild für die Tonnenbegrenzung aufgestellt wird, konnte Küper nicht sagen. "Wir arbeiten dran", meinte er. Ein entsprechender Antrag müsse noch diverse Genehmigungsbehörden durchlaufen, weil es sich um eine außerörtliche Straße handle. Der Blütengrund und die Busse war heftig diskutiertes Thema in der Bürgerfragestunde. Im Auftrag der Anwohner des Blütengrundes wollte Marlies Thimann wissen, wer denn überhaupt die Verantwortung übernimmt, wenn die Busse auf der engen Straße verunglücken. "Die Anwohner erwarten dringend eine Regelung", so Frau Thimann.
Küper deutete an, dass sich die Anwohner mit einem zeitlich beschränkten Fahrverbot anfreunden müssen. Seiner Meinung nach stören die im Blütengrund fahrenden Pkw wesentlich mehr als die Busse. Dieser Hinweis veranlasste Klaus Rudolph zu der Bemerkung: "Wir müssen nun Zweitwohnsteuer zahlen und dürfen zum Dank nicht zu unseren Grundstücken". Er wies zudem darauf hin, dass große Fahrzeuge den Blütengrund auch dort befahren, wo sie es nicht dürfen, hinter der Fähre in Richtung Henne. Immer wieder käme es vor - wie kürzlich bei einem Nachbarn -, dass diese Fahrzeuge die Umzäunung der Grundstücke einfahren und verschwinden. Kommentar