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Krumme Welpen-Geschäfte?

Von JANA KAINZ 29.06.2011, 15:51

HALLE. - In Polen billig erworbene Hundewelpen zu überteuerten Preisen hierzulande zu verkaufen - wegen dieser betrügerischen Masche müssen sich derzeit eine Frau und vier Männer - darunter zwei Tierärzte - aus dem Burgenlandkreis vor der dritten großen Strafkammer des Landgerichts Halle verantworten. In 18 Fällen sollen sie gewerbsmäßig Käufern teils unter Vorlage gefälschter Heimtierpässe vorgegaukelt haben, dass es sich um gesunde, reinrassige Tiere handele. Auf diese Weise ergaunerten sie pro Tier zwischen 250 und 590 Euro. An den Mann brachten sie die Vierbeiner in Eckartsberga und anderen Orten.

Hunde verstarben nach Verkauf

Ohne entsprechende Genehmigungen habe die arbeitsteilig agierende Gruppe die Hundewelpen über die Grenze geholt, um sie als deutsche Zuchthunde möglichst teuer zu verkaufen. Dabei sei allen Beteiligten klar gewesen, dass die kleinen Vierbeiner großenteils ernstlich erkrankt und teilweise nicht reinrassig waren. Feilboten sie Chihuahua-, Westhighlandterrier-, Boxer-, Mops- und Cocker-Spaniel-Welpen. Ebenso hätten die vier Angeklagten gewusst, dass einer der angeklagten Tierärzte für die in den Heimtierpässen dokumentierten Impfungen teils falsche, teils in Deutschland nicht zugelassene Impfstoffe benutzte. Die Pass-Vordrucke habe der andere angeklagte Tierarzt in großen Mengen bestellt.

Unter falschem Namen verkaufte beispielsweise ein Angeklagter einen Chihuahuawelpen für 390 Euro, wobei das Tier verwurmt und in einem so schlechten Allgemeinzustand war, dass es nur drei Tage nach dem Verkauf eingeschläfert werden musste. In einem anderen der 18 Fälle verkaufte die Angeklagte einen Chihuahuamischling für 300 Euro. Dieser war allerdings an Parvovirose - eine Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird - erkrankt und verstarb vier Tage nach dem Kauf.

Die Frau in der Runde der Angeklagten steht zudem wegen Hehlerei in acht Fällen vor Gericht. Zwischen März 2005 und Februar 2006 soll sie in Beuditz als Mitglied einer anderen Bande Reitsättel und -zubehör verkauft haben. Die Ware, die sie im Internetaktionshaus ebay feilbot, hatten Mitglieder der Bande zuvor während ihrer Einbrüche in das Gebäude eines Reit- und Fahrvereins und in zwei Pferdehöfe in Niedersachsen und Nordrein-Westfalen gestohlen. Mit dem Verkauf des Diebesgutes soll die Angeklagte einen Gewinn von mindestens 31 000 Euro erzielt haben.

Nebeneinkünfte mit Diebesgut

Dass sie damals als Hartz IV-Empfängerin diese Einnahme der Arge des Burgenlandkreises nicht mitgeteilt hatte, wurde ihr nun ebenfalls zum Verhängnis. So muss sie sich außerdem wegen eines gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Als sie 2005 und 2006 die gestohlenen Reitutensilien über das Internet verkaufte, bezog sie in dem einen Jahr rund 10 200 Euro Arbeitslosengeld II und im Folgejahr etwa 10 000 Euro. Obwohl sie sich mit der Antragstellung für diese Leistung verpflichtet hatte, Neben- oder Haupttätigkeiten der Arge unverzüglich mitzuteilen, habe sie ihre Internet-Verkäufe verschwiegen, um neben dieser Einnahmequelle noch das Arbeitslosengeld kassieren zu können, heißt es in der Anklage. Damit habe sie der Burgenlandkreis-Arge einen Schaden in Höhe von rund 20 200 Euro zugefügt. Der Strafprozess wird im Juli fortgesetzt.