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Impfpflicht im SRH Klinikum Burgenlandkreis Zeit für Entschuldigung - Wie ungeimpftes Personal die vergangenen Monate erlebte

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft Ende 2022 aus. Was das SRH Klinikum Burgenlandkreis dazu sagt.

Von Jana Kainz Aktualisiert: 12.12.2022, 11:47
Am 16. März dieses Jahres trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Fortan sollten nur noch vollständig gegen Corona geimpfte Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ende des Jahres läuft das Gesetz aus.
Am 16. März dieses Jahres trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Fortan sollten nur noch vollständig gegen Corona geimpfte Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ende des Jahres läuft das Gesetz aus. (Foto: dpa)

Naumburg/Zeitz - Große Luftsprünge habe man im SRH Klinikum Burgenlandkreis gemacht, als bekannt wurde, dass die viel diskutierte, bundesweit am 16. März eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden soll.